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Geschrieben

Hallo! Schaffe ich mir z.b. ein Computer oder Tablett an . Nehme ich das Geld nicht aus der Kasse, sondern hebe es von meinem Konto ab und zahle es bar. Ich kann ja eigentlich nicht diesen Vorgang ins Kassenbuch eintragen. Da müsste ich ja erst das Geld dafür vom Konto holen, in die Kasse einzahlen , rausnehmen damit den z.b. Computer bezahlen kann. Und jeden dieser Vorgänge ins Kassenbuch eintragen?? Außerdem möchte ich nie soviel geld (Zuhause) in der Kasse haben. Oder müssen nur die Vorgänge die im Betrieb direkt bezahlt werden eingetragen werden?

Geschrieben

Wenn das Notebook betrieblich genutzt werden soll, dann kannst du es am einfachsten mit der betrieblichen Kontokarte zahlen. Dann hast du die Buchung direkt im System.
Wenn du es bar zahlst, kannst du natürlich dennoch die Quittung abrechnen - zählt quasi wie eine Privateinlage von Bargeld, von dem du das Notebook kaufst. Dein Steuerberater regelt das für dich.

  • 6 months later...
Geschrieben

Jede Buchung bezieht sich auf zwei Konten: z.B. Barkasse und ein Bankkonto. Auf einer seite muss etwas ein- und auf der anderen etwas ausgezahlt werden. Anders kann keine Buchführung erfolgen.

  • 5 months later...
Geschrieben

Die Anschaffung eines Computers wird dann unter AV = Anlagevermögen vom Steuerberater verbucht.
Selbigen kannst Du entweder bar bezahlen oder per Rechnung übw vom Bankkonto.

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Gast
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