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Geschrieben

Hallo,
meine Mutter befindet sich nach einem Oberschenkelhalsbruch nun in der Kurzeitpflege. Von der Hausärztin bekam sie 10 Behandlungen für die Physiotherapie. Da in der Einrichtung eine Physiotherapiepraxis vorhanden ist, wurde das Rezept dort eingelöst. Bisher wurden 3 Behandlungen durchgeführt. Nun sind zwei Therapeuten der Praxis erkrankt und es findet keine Behandlung statt. Die Kurzzeitpflege endet jedoch jetzt Anfang Dezember und danach bezahlen wir die Kosten für die Pflegeeinrichtung selbst. Wir möchten unsere Mutter zu Weihnachten nach Hause holen, da über die Feiertage eh nichts passiert. Es ist abzusehen, dass die 10 Behandlungen bis Weihnachten nicht mehr alle erbracht werden können. Eine Fortführung im Hausbesuch wird von dieser Praxis nicht möglich sein, da die Entfernung zur Häuslichkeit zu weit ist.
Können wir die Praxis wechseln und die Behandlungen weiterführen? Brauchen wir ein neues Rezept von der Ärztin?
Vielen Dank für Eure Antworten

Heidrun

Geschrieben

Hallo,
bei uns im KKH mit angegliederter Praxis gibt es auch Kurzzeitpflege mit Rezepten die von oben kommen. Bei Krankheit des Therapeuten wird von den Kollegen versucht die Frequenz einzuhalten was nicht immer gelingt.
Das Rezept wird warscheinlich abgebrochen und du musst ein neues holen um die Therapie bei ihr in der Nähe weiterzumachen.
Ich hoffe ich habe dir geholfen.

MfG Stefan

Geschrieben

Hallo,

genau, das Rezept muss abgebrochen werden damit es von der Jetzigen Praxis abgerechnet werden kann. Und für die neue Physiotherapiepraxis wird ein neues Rezept als Folgeverordnung benötigt.
Viele Grüße

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