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Geschrieben

Hoff ich bin hier in der Richtigen Rubrik.
Wurde des öfteren schon angesprochen ob ich ihnen die Wirbel einrenken könnte.
Hab es bis jetzt noch nicht getan.
Jetzt die Frage.
Wie ist die rechtliche Lage und welche Methoden gäbe es?
Im voraus schon mal danke.

Gruß Steven

Geschrieben

Gut für dich dass du die Finger davon gelasen hast.

Rein rechtlich gesehen sieht es wohl so aus,
dass sollte beim "Einrenken" etwas schief gehen und dein Patient
wie auch immer geschädigt wird,
er das Recht hat dich wegen Körperverletzung zu belangen.

Man benötigt wohl eine zusätzliche Manualtherapeuthische
bzw. Osteopathische Ausbildung auch als Orthopäde,
um Manipulationen an der Wirbelsäule durchführen zu dürfen.

Methoden gibt es sicherlich mehrere, allerdings sollte bevor
"ein Wirbel eingerenkt" wird erstmal diagnostiziert werden, in
welchem Segment die Blockade vorliegt und welche Struktur betroffen ist.
Je nachdem zu welchem Ergebniss dich deine spezifische Untersuchung bringt,
hast du verschiedene Möglichkeiten diese Strukturen wieder zu mobilisieren.

Siehe auch:
http://www.dgmm-fac.de/seiten/manuelle_medizin/qualitaet/qualitaet.html

Gruß Marcel

Geschrieben

Leider nicht richtig @male82.

Meines Wissens wurden die Kompetenzen zwischen Ärzten und Physiotherapeuten so aufgeteilt, dass Ärzte manipulieren dürfen und Physios mobilisieren. Selbst eine Ausbildung in Manuelle Therapie ändert daran nichts.

Das heißt auf gut deutsch: Als Physios dürfen wir die Patienten in Ausgangsstellungen bringen, in denen sich das zurückmobilisiert, jedoch keine Hau-Ruck Aktionen oder Nachdrücken.

Mfg Stephan

Geschrieben

Ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass Patienten oft von Wirbel einrenken sprechen, sobald bei einer Technik etwas knackt (was ja auch vorkommt z.B. bei Techniken der manuellen Therapie BWS -->Mobilisation). Knacken macht immer sofort Eindruck und die Patienten kommen sagen: können sie mir bitte die Wirbel einrenken. Dabei ist dies ja "lediglich" ein Mobilisation. Man muss sich mal vorstellen wenn ein Wirbel tatsächlich ausgerenkt wäre....Aua aua

  • 1 month later...
Geschrieben

In der Fortbildung Manuelle Therapie (IFK ) ist das Erlangen des Abrechnungsposten "Manuelle" das sog. "Mobilisationsexamen". Wer manipulieren will, benötig die Zusatzausbildung zum "OMT".

  • 1 month later...
Geschrieben

Wer die MT-Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die Weiterbildung in endgradgen Techniken hat, wer dann das Gelernte auch einwandfrei umsetzt (gescheiter Befund, Rö und wer sich nicht manipulieren lassen möchte) darf manipulieren. Doch hier gibt es in der Ausbildung große Unterschiede. Habe die Ausbildung bei Uwe Streeck gemacht, einfach super!

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