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Geschrieben

Hallo, ich hätt mal eine Frage an euch Lieben, ich habe vor 10Jahren meine Ausbildung zur Masseurin gemacht und mach im Moment meine Nachqualifikation zur Physiotherapeutin diese ist in einem Jahr fertig.
Darf mein Chef über mich schon Krankengymnastik abrechnen, wenn ich nachweisen kann dass ich die Nachquali gerade mache oder muss ich bis nächstes Jahr warten bis meine Abschlussprüfung zuende ist? Ich hoffe es kann mir jemand etwas dazu sagen

  • 1 year later...
Geschrieben

naja, die Frage ist schon alt. Dennoch: die Regel ist sonnenklar. Du darfst nicht mal wirklich behandeln, nur unter Aufsicht. Abrechnen darf nur der Zugelassene selbst oder seine bei den Kassen gemeldeten Angestellten (die er nur anstellen darf, wenn sie eine staatliche Anerkennung vorweisen können)

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Gast
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    • Gast Katja
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    • Gast Katja
      Hallo zusammen,   aufgrund verschiedener Beschwerden (Schwindel, Sehstörungen, Kribbeln in den Armen, Nackenschmerzen, Tinnitus, Kieferschmerzen) wurde ein MRT meiner HWS gemacht. Der Befund beschreibt eine angedeutete Kyphosierung und einen flachen mediolateralen BSV mit leichter Bedrängung der C8 Wurzel.   Hatte hier schon mal jemand einen ähnlichen Befund? Kriegt man das mit "einfacher" Krankengymnastik in den Griff oder sollte man da eher intensiver (EAP) rangehen?     Vielen Dank und viele Grüße 👋  Katja

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