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Geschrieben

Hallo, ich hätt mal eine Frage an euch Lieben, ich habe vor 10Jahren meine Ausbildung zur Masseurin gemacht und mach im Moment meine Nachqualifikation zur Physiotherapeutin diese ist in einem Jahr fertig.
Darf mein Chef über mich schon Krankengymnastik abrechnen, wenn ich nachweisen kann dass ich die Nachquali gerade mache oder muss ich bis nächstes Jahr warten bis meine Abschlussprüfung zuende ist? Ich hoffe es kann mir jemand etwas dazu sagen

  • 1 year later...
Geschrieben

naja, die Frage ist schon alt. Dennoch: die Regel ist sonnenklar. Du darfst nicht mal wirklich behandeln, nur unter Aufsicht. Abrechnen darf nur der Zugelassene selbst oder seine bei den Kassen gemeldeten Angestellten (die er nur anstellen darf, wenn sie eine staatliche Anerkennung vorweisen können)

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Gast
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