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Hallo,
es tut mir leid zu hören, dass du immer noch mit den Nachwirkungen deiner Sprunggelenksverletzung zu kämpfen hast. Eine unzureichende anfängliche Versorgung kann durchaus zu langwierigen Beschwerden führen, besonders wenn der Fuß während der Heilung weiter belastet wird, wie du es beschrieben hast. Hier sind einige Gedanken und Empfehlungen zu deiner Situation:
Unzureichende Heilung durch Vollbelastung:
Die unwissentlich durchgeführte Vollbelastung in den ersten Wochen hat wahrscheinlich dazu beigetragen, dass die Heilung verzögert wurde, insbesondere bei einer möglichen Teilruptur der Syndesmose und den Sehnenreizungen. Es ist bekannt, dass bei unzureichender Entlastung der Heilungsprozess gestört wird und sogar strukturelle Schäden verschärft werden können. Gerade die Syndesmose (das Band, das das Schambein mit dem Schambein verbindet) ist sehr empfindlich bei Belastung und kann bei zu frühzeitiger Belastung dauerhaft beschädigt werden.
Teilruptur der Syndesmose:
Eine Teilruptur der Syndesmose kann durchaus chronische Schmerzen verursachen und das Gangbild negativ beeinflussen. Die Schmerzen auf der Innenseite deuten möglicherweise auf eine Kompensation und Fehlbelastung hin, wodurch andere Strukturen überlastet werden. Ein Syndesmose-MRT ist in der Regel zuverlässiger als das normale MRT, da es spezifischer auf die Syndesmose eingeht und eine präzisere Diagnose ermöglicht.
Therapieansätze:
Physiotherapie ist in deiner Situation auf jeden Fall sinnvoll, um die Muskeln zu kräftigen, die Gelenkfunktion zu verbessern und das Gangbild zu stabilisieren. Besonders wichtig sind:
Kräftigung der Fußmuskulatur: Übungen zur Stabilisierung und Kräftigung des Fußes (z.B. Widerstandsübungen, Koordinationsübungen wie auf einem Balancekissen).
Dehnübungen für die Waden- und Fußmuskulatur, die durch Fehlbelastung und Schonhaltung verkürzt sein könnten.
Ich hoffe, das hilft dir weiter und gibt dir etwas mehr Klarheit, wie du deine Situation angehen kannst. Wichtig ist, dass du auf deinen Körper hörst und eine gründliche, funktionelle Therapie in Angriff nimmst. Ich wünsche dir alles Gute und eine schnelle Besserung!
...als Freiberufler wie z.B. ein RA, Steuerberater...usw, kannst und darfst du arbeiten wann du willst.
Der einzige Haken bei der Sache ist, dass du bei GKV-Patienten, für deine Leistungen, nicht einfach ein Datum eintragen kannst, die an Sonn- und Feiertagen stattgefunden haben.
Grundsätzlich machbar, aber du musst mit der entsprechenden Kasse Rücksprache halten!
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