...als Freiberufler wie z.B. ein RA, Steuerberater...usw, kannst und darfst du arbeiten wann du willst.
Der einzige Haken bei der Sache ist, dass du bei GKV-Patienten, für deine Leistungen, nicht einfach ein Datum eintragen kannst, die an Sonn- und Feiertagen stattgefunden haben.
Grundsätzlich machbar, aber du musst mit der entsprechenden Kasse Rücksprache halten!
Liebes Forum, ich habe eine Frage zur gesetzlichen Regelung von Feiertagsarbeit im Bereich der Physiotherapie: Ist es erlaubt, als angestellter Physiotherapeut Patienten an gesetzlichen Feiertagen in einer Praxis zu behandeln? Oder ist dies nur in Einrichtungen zulässig, in denen eine Behandlung medizinisch nicht aufschiebbar ist und eine dringende Notwendigkeit besteht (z. B. Krankenhaus, Reha-Klinik, Pflegeheim)?
Vielen Dank und viele Grüße.
Recommended Posts
Archiviert
Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.