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Private Massagepraxis gründen

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Geschrieben

Hallo,

Ich bin Physio mit einigen Qualifikationen und bin dabei den Schritt in die Selbstständigkeit zu planen. Hauptsächlich soll es eine Massage-/Entspannungstherapiepraxis sein mit dem Schwerpunkt Migräne-, Kopfschmerzpatienten sowie Rückenschmerzpatienten.  Natürlich werde ich öfters gefragt, ob ich auch als Selbstzahler meine Therapien durchführen kann. Wäre dies rechtlich möglich, wenn man als HPA (großer Heilpraktiker,kein Sektoraler) ohne Prüfung dies durchführt? 

Hauptsächlich handelt es sich um Dorn-Therapie, KMT,Breußmassage, Schröpfen, Bigema usw. sowie Entspannungstherapiekurse und Rückenschulkurse.

 

Ich bin auf eure Antworten gespannt und bedanke mich schon einmal im voraus .

Geschrieben

...wenn du den großen Heilpraktiker gemacht hast, darfst du alles machen was ein SH (Sektoraler Heilpraktiker für Physio) machen darf und noch mehr. Außer Hausbesuche! (1) Ordnungswidrig handelt, wer als Inhaber einer Erlaubnis nach § 1 die Heilkunde im Umherziehen ausübt.

Das solltes du als HP eigentlich wissen was du darfst und was nicht 🤔

Geschrieben
Am 30.11.2021 um 09:45 schrieb gianni:

...wenn du den großen Heilpraktiker gemacht hast, darfst du alles machen was ein SH (Sektoraler Heilpraktiker für Physio) machen darf und noch mehr. Außer Hausbesuche! (1) Ordnungswidrig handelt, wer als Inhaber einer Erlaubnis nach § 1 die Heilkunde im Umherziehen ausübt.

Das solltes du als HP eigentlich wissen was du darfst und was nicht 🤔

Hallo, vielen Dank für deine Antwort. Natürlich bin ich rechtlich im Bilde was ein HP darf und was nicht 😊👍 wo möglich habe ich meine Frage im Forum etwas missverständlich formuliert,denn es geht nicht um die Rechte des HPs. 😉 Aber meine Unklarheiten und Fragen konnte ich mit dem Buch Praxisrecht für Therapeuten vom Springerverlag beantworten. Somit sind alle Unklarheiten, was man als Physio mit HPA Abschluss darf und nicht darf beseitigt worden.  👍 

Am 1.12.2021 um 13:56 schrieb physioamsel:

Hallo, vielen Dank für deine Antwort. Natürlich bin ich rechtlich im Bilde was ein HP darf und was nicht 😊👍 wo möglich habe ich meine Frage im Forum etwas missverständlich formuliert,denn es geht nicht um die Rechte des HPs. 😉 Aber meine Unklarheiten und Fragen konnte ich mit dem Buch Praxisrecht für Therapeuten vom Springerverlag beantworten können. Somit sind alle Unklarheiten, was man als Physio mit HPA Abschluss darf und nicht darf beseitigt worden.  👍 

 

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    • Im Rahmen meiner Bachelorarbeit untersuche ich die ‘Handgesundheit von Physiotherapeutinnen’ und habe dafür einen kurzen Online-Fragebogen (ca. 10 Minuten Bearbeitungszeit) erstellt. Es würde mich sehr freuen, wenn Sie die Umfrage unterstützen und daran teilnehmen könnten: 👉 https://forms.office.com/Pages/ResponsePage.aspx?id=DQSIkWdsW0yxEjajBLZtrQAAAAAAAAAAAAa__cw-P8tUOUgzQjRMNlVRRTFWUzFBMVBUT0FCN0c4Uy4u Falls Sie Kolleg*innen kennen, die ebenfalls teilnehmen möchten, dürfen Sie den Link gern weiterleiten. Jede Rückmeldung hilft mir, ein aussagekräftiges Bild zu erhalten. Vielen Dank schon jetzt für Ihre Unterstützung! Mit freundlichen Grüßen Michelle Bothur
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