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Wie lange Ausbildung unterbrechen?

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Geschrieben

Ich bin im 3. Lehrjahr aber hab mir bereits mehrmals die Schulter ausgekugelt weshalb ich seit 6 Wochen krank geschrieben bin und ich einen Gilchristverband trage ( davon abgesehen, dass das Teil ziemlich nervig ist ). Bekomme nun auch selber Physiotherapie aber das bringt nichts, denn die Schulter luxiert immer wieder. Ich werde nun im Dezember daran operiert, damit das nicht wieder passiert und habe die Schule seit den 6 Wochen auch nicht mehr besuchen können. Mein Physiotherapeut ist der Meinung, dass ich mich mit meiner Schulterverletzung ins Aus geschossen hab und ich in den nächsten Jahren immer wieder Probleme damit haben werde. Nun sagt er soll ich die Ausbildung aber noch hinter mich bringen und beenden. Nur ich darf von der Schule aus nicht am letzten Praktikumseinsatz teilnehmen. Nun ist meine Frage ob ihr wisst wie lange ich die Ausbildung unterbrechen könnte? Ich habe meine Schule mehrmals versucht zu kontaktieren, aber sie rufen mich nicht mal zurück. Andererseits möchte ich nicht noch mehr Geld in die Ausbildung stecken, wenn ich nicht lange körperlich arbeiten kann. Schulter ist nicht mein einziges Problem. Habe auch zunehmende Beschwerden in beiden Knien, der Hüfte und im Rücken. Habe mir bereits Gedanken gemacht etwas anderes zu beginnen, da ich seit Ausbildungsbeginn nur noch Probleme mit den Gelenken habe. 

Was sagt ihr? Kraft hab ich auch keine mehr seitdem das öfters luxiert ist. Mir fällt es schwer MT zu machen und das ist gerade der Schwerpunkt in der Ausbildung

Geschrieben

Hallo Hanni, ich habe dir den Abschnitt weiter unten Fett markiert, vielleicht hilft dir das schon mal...

Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie
Masseur- und Physiotherapeutengesetz - MPhG

Ausbildung als Physiotherapeut

§ 8

Die Ausbildung soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufs insbesondere dazu befähigen, durch Anwenden geeigneter Verfahren der Physiotherapie in Prävention, kurativer Medizin, Rehabilitation und im Kurwesen Hilfen zur Entwicklung, zum Erhalt oder zur Wiederherstellung aller Funktionen im somatischen und psychischen Bereich zu geben und bei nicht rückbildungsfähigen Körperbehinderungen Ersatzfunktionen zu schulen (Ausbildungsziel).

§ 9

(1) Die Ausbildung dauert drei Jahre und besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und einer praktischen Ausbildung. Sie wird durch staatlich anerkannte Schulen vermittelt und schließt mit der staatlichen Prüfung ab. Schulen, die nicht an einem Krankenhaus eingerichtet sind, haben die praktische Ausbildung im Rahmen einer Regelung mit Krankenhäusern oder anderen geeigneten medizinischen Einrichtungen sicherzustellen.
(2) Zur Erprobung von Ausbildungsangeboten, die der Weiterentwicklung des Physiotherapeutenberufs unter Berücksichtigung der berufsfeldspezifischen Anforderungen sowie moderner berufspädagogischer Erkenntnisse dienen sollen, können die Länder von Absatz 1 Satz 2 erster Halbsatz abweichen. Abweichungen von der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten sind nur zulässig, soweit sie den theoretischen und praktischen Unterricht in § 1 Absatz 1 sowie die Anlage 1 Buchstabe A der Verordnung betreffen. Im Übrigen gilt die Verordnung unverändert mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Schule die Hochschule tritt. Durch die Erprobung darf das Erreichen des Ausbildungsziels nicht gefährdet werden. Die Vereinbarkeit der Ausbildung mit der Richtlinie 2005/36/EG ist zu gewährleisten.
(3) Ziele, Dauer, Art und allgemeine Vorgaben zur Ausgestaltung der Modellvorhaben sowie die Bedingungen für die Teilnahme sind jeweils von den Ländern festzulegen. Die Länder stellen jeweils eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Modellvorhaben im Hinblick auf die Erreichung der Ziele sicher. Diese erfolgt auf der Grundlage von Richtlinien, die das Bundesministerium für Gesundheit bis zum 30. November 2009 im Bundesanzeiger bekannt macht.
(4) Das Bundesministerium für Gesundheit erstattet dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2015 über die Ergebnisse der Modellvorhaben nach Absatz 2 Bericht. Absatz 3 Satz 3 gilt entsprechend. Die Länder übermitteln dem Bundesministerium für Gesundheit die für die Erstellung dieses Berichts erforderlichen Ergebnisse der Auswertung.

§ 10

Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung nach § 9 ist

die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs und

der Realschulabschluß oder eine gleichwertige Ausbildung oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluß erweitert, oder eine nach Hauptschulabschluß oder einem gleichwertigen Abschluß abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer.

§ 11

Auf die Dauer einer Ausbildung nach § 9 werden angerechnet

Ferien, Unterbrechungen durch Schwangerschaft, Krankheit oder aus anderen, von der Schülerin oder vom Schüler nicht zu vertretenden Gründen bis zur Gesamtdauer von zwölf Wochen, bei verkürzter Ausbildung nach § 12 bis zu höchstens vier Wochen je Ausbildungsjahr.

§ 6 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.

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  • Beiträge

    • Morgen Kerman! Da bist Du bei uns richtig😉 Ich habe sogar eine Zusatzfortbildung gemacht über den Tennisellenbogen wo Maßnahmen auch durch Studien belegt wurden. Was der Gianni oben schrieb ist gold richtig👍 Man sollte bei dem Beschwerdenbild mmer auch an den N.radialis denken der außen am Ellenbogen nahe des Sehnenansatzes vorbei zieht. Bei einem Tennisellenbogen ist es fast nie eine Entzündung. Diese ist nämlich nur akut und klingt nach 3-5 Tagen wieder ab. Die Patienten wo aber eine Praxis aufsuchen gehen erst nach einer Woche zu uns. Dieses intensiv triggern am Ansatz, daß man sog. Friktionen also feste Massagen durchführt am Knochen um zu reizen ist längst überholt. Das macht man in der Regel nicht mehr. Erstens würde mir als Therapeut der Finger abfallen, und 2. ist es sehr sehr unangehem und Schmerzen für die Patienten. Die Schmerzen kommen daher daß bei der Heilungsphase,Nervenasern des N.radialis mit in das Sehnengewebe einsprießen. Würde man ständig hier dran rubbeln und massieren kann man sich vorstellen daß die Beschwerden nicht besser werden. Man rubbelt ja immer an dem Nerv rum. Es ist soz. eine Fehlheilung. Deshalb Sollteman immer eine Nervenengstellle am Hals, Seitliche Halsmuskulatr soz,. Scaleni mit berücksichtigen. Bei chronischen Verlaufen unbedingt auch die Brustwirbelsäule mit den Rippengelenken mit berücksichten da oft ein Vegetativer Zusammenhang bestehen kann. Das ist sehr gut. Tatsächlich gibt es hier Studien die das belegt haben,. Aber erst mit ganz leichten Gewicht, 0, 5 kg anfangen. Und auch Dehnung, Entspannung der Unterarmmuskulatr gehört dazu, wie massage der HandstreckermuskulaturJe nach Befund Auch Ultraschall und Kinesiotape am Ansatz ist nicht mehr so effektiv und nicht nachhaltig, mit keiner  Guten  Evidenz (der Beweis daß was hilft)     
    • Hallo,   Ich bin 30 Jahre alt und habe seit Februar 2024 beidseitig gleich starke Fersenschmerzen. Die Schmerzen waren im letzten Jahr noch einigermaßen erträglich, bis sie Ende 2024 immer schlimmer wurden. Ich habe mir daraufhin orthopädische Einlagen verschreiben lassen und eine Ganganalyse durch einen speziellen Biochemiker durchführen lassen, der diese Einlagen auch hergestellt hatte. Da die Einlagen völlig wirkungslos blieben, war ich seit Februar 2025 weiterhin bei mehreren Physiotherapeuten, Osteopathen, Heilpraktikern und auch bei einem Schmerztherapeuthen in Behandlung. Es wurden Cortisontabletten, Ibuprofen, Fentanyl-Pflaster, Celebcoxid, tägliche Dehnübungen, Akupunktur, Kortisonspritze und viele andere Maßnahmen probiert, völlig wirkungslos. Ein MRT ergab angeblich nur eine Achillessehnenreizung, was unmöglich diese Schmerzen erklärt. Ich habe mich mit Schmerzen und Medikamenten auf der Arbeit durchgebissen, bis es nicht mehr ging und ich mich im Mai für meinen Meisterkurs angemeldet hatte. Obwohl ich in den letzten Monaten somit kaum Belastung hatte, sind die Schmerzen bereits so schlimm, dass ich maximal 1-2 Std stehen und gehen kann und somit arbeitsunfähig bin. Hobbys und Arbeit sind nicht mehr möglich und auch alltägliche Dinge wie Einkaufen werden zur Qual. Mir wurde nun auch eine multimodale Schmerztherapie am Klinikum verschrieben, die aber erst Ende November beginnt. Ich habe das Gefühl, dass mir niemand helfen kann und man sich selbst überlassen wird mit seinen Problemen. Das geht irgendwann natürlich auch stark an die Psyche (Ungewissheit wie lange, usw) Haben Sie vll noch eine Lösung, z.B. eine Stoßwellentherapie? Oder etwas anderes? Es schränkt mein komplettes Leben mittlerweile ein.
    • ...es müssen ja nicht immer die Muskeln/Sehnen für die Schmerzen verantwortlich sein, nur mal um deine Verwirrung zu vervollständigen 😅 Nein, aber im ernst, häufig werden Schmerzen in der Muskulatur durch eine Störung vom dazugehörigen Nerven- oder Nervengeflecht ausgelöst. Es gibt ein paar Engpässe, die der "plexus brachialis" passieren muss: Das ist die Scalenilücke und zwischen 1. Rippe und Schlüsselbein. Eine Kompression des Nerven kann zu Schmerzen, Taubheitsgefühle und Durchblutungsstörungen im Arm des entsprechenden Segments führen. Nach meiner Erfahrung war C7/Th1 am häufigsten Auslöser der Beschwerden bei einer "epicondylitis", da hier auch die erste Rippe dranhängt.  

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