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Wie lange Ausbildung unterbrechen?

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Geschrieben

Ich bin im 3. Lehrjahr aber hab mir bereits mehrmals die Schulter ausgekugelt weshalb ich seit 6 Wochen krank geschrieben bin und ich einen Gilchristverband trage ( davon abgesehen, dass das Teil ziemlich nervig ist ). Bekomme nun auch selber Physiotherapie aber das bringt nichts, denn die Schulter luxiert immer wieder. Ich werde nun im Dezember daran operiert, damit das nicht wieder passiert und habe die Schule seit den 6 Wochen auch nicht mehr besuchen können. Mein Physiotherapeut ist der Meinung, dass ich mich mit meiner Schulterverletzung ins Aus geschossen hab und ich in den nächsten Jahren immer wieder Probleme damit haben werde. Nun sagt er soll ich die Ausbildung aber noch hinter mich bringen und beenden. Nur ich darf von der Schule aus nicht am letzten Praktikumseinsatz teilnehmen. Nun ist meine Frage ob ihr wisst wie lange ich die Ausbildung unterbrechen könnte? Ich habe meine Schule mehrmals versucht zu kontaktieren, aber sie rufen mich nicht mal zurück. Andererseits möchte ich nicht noch mehr Geld in die Ausbildung stecken, wenn ich nicht lange körperlich arbeiten kann. Schulter ist nicht mein einziges Problem. Habe auch zunehmende Beschwerden in beiden Knien, der Hüfte und im Rücken. Habe mir bereits Gedanken gemacht etwas anderes zu beginnen, da ich seit Ausbildungsbeginn nur noch Probleme mit den Gelenken habe. 

Was sagt ihr? Kraft hab ich auch keine mehr seitdem das öfters luxiert ist. Mir fällt es schwer MT zu machen und das ist gerade der Schwerpunkt in der Ausbildung

Geschrieben

Hallo Hanni, ich habe dir den Abschnitt weiter unten Fett markiert, vielleicht hilft dir das schon mal...

Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie
Masseur- und Physiotherapeutengesetz - MPhG

Ausbildung als Physiotherapeut

§ 8

Die Ausbildung soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufs insbesondere dazu befähigen, durch Anwenden geeigneter Verfahren der Physiotherapie in Prävention, kurativer Medizin, Rehabilitation und im Kurwesen Hilfen zur Entwicklung, zum Erhalt oder zur Wiederherstellung aller Funktionen im somatischen und psychischen Bereich zu geben und bei nicht rückbildungsfähigen Körperbehinderungen Ersatzfunktionen zu schulen (Ausbildungsziel).

§ 9

(1) Die Ausbildung dauert drei Jahre und besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und einer praktischen Ausbildung. Sie wird durch staatlich anerkannte Schulen vermittelt und schließt mit der staatlichen Prüfung ab. Schulen, die nicht an einem Krankenhaus eingerichtet sind, haben die praktische Ausbildung im Rahmen einer Regelung mit Krankenhäusern oder anderen geeigneten medizinischen Einrichtungen sicherzustellen.
(2) Zur Erprobung von Ausbildungsangeboten, die der Weiterentwicklung des Physiotherapeutenberufs unter Berücksichtigung der berufsfeldspezifischen Anforderungen sowie moderner berufspädagogischer Erkenntnisse dienen sollen, können die Länder von Absatz 1 Satz 2 erster Halbsatz abweichen. Abweichungen von der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten sind nur zulässig, soweit sie den theoretischen und praktischen Unterricht in § 1 Absatz 1 sowie die Anlage 1 Buchstabe A der Verordnung betreffen. Im Übrigen gilt die Verordnung unverändert mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Schule die Hochschule tritt. Durch die Erprobung darf das Erreichen des Ausbildungsziels nicht gefährdet werden. Die Vereinbarkeit der Ausbildung mit der Richtlinie 2005/36/EG ist zu gewährleisten.
(3) Ziele, Dauer, Art und allgemeine Vorgaben zur Ausgestaltung der Modellvorhaben sowie die Bedingungen für die Teilnahme sind jeweils von den Ländern festzulegen. Die Länder stellen jeweils eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Modellvorhaben im Hinblick auf die Erreichung der Ziele sicher. Diese erfolgt auf der Grundlage von Richtlinien, die das Bundesministerium für Gesundheit bis zum 30. November 2009 im Bundesanzeiger bekannt macht.
(4) Das Bundesministerium für Gesundheit erstattet dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2015 über die Ergebnisse der Modellvorhaben nach Absatz 2 Bericht. Absatz 3 Satz 3 gilt entsprechend. Die Länder übermitteln dem Bundesministerium für Gesundheit die für die Erstellung dieses Berichts erforderlichen Ergebnisse der Auswertung.

§ 10

Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung nach § 9 ist

die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs und

der Realschulabschluß oder eine gleichwertige Ausbildung oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluß erweitert, oder eine nach Hauptschulabschluß oder einem gleichwertigen Abschluß abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer.

§ 11

Auf die Dauer einer Ausbildung nach § 9 werden angerechnet

Ferien, Unterbrechungen durch Schwangerschaft, Krankheit oder aus anderen, von der Schülerin oder vom Schüler nicht zu vertretenden Gründen bis zur Gesamtdauer von zwölf Wochen, bei verkürzter Ausbildung nach § 12 bis zu höchstens vier Wochen je Ausbildungsjahr.

§ 6 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.

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Gast
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  • Beiträge

    • Gast Lisbeth Wawrik
      Liebe Kolleg:innen , im Laufe meiner Masterarbeit im Studiengang Sportphysiotherapie brauche ich eure Hilfe. Der Fragebogen erhebt den aktuellen Wissensstand von Physiotherapeut:innen in Österreich zum Thema Kinesiophobie (egal ob du viel oder wenig zu diesem Thema weißt, mach mit !! ) Falls du außerdem die ein oder andere Patient:in hast, die Angst vor bestimmten Bewegungen hat - gib ihr doch den Fragebogen Kinesiophobie für Patient:innen. Bei der Befragung erstellt ihr einen Zugangscode den ihr dann an eure Patient:innen weitergeben könnt, damit sie euch zugeordnet werden können . Danke für eure Teilnahme , Lilli !   Links zu den Umfragen :    https://survey.plus.ac.at/index.php/518323?lang=de   https://survey.plus.ac.at/index.php/165643?lang=de   
    • Hallo Gast, soweit ich mich entsinnen kann, gibt es eine Klinik in Hamm, die sich auf ISG -Instabilitäten spezialisiert haben. https://kmt-hamm.de/therapie/leistungsspektrum#ruckenschmerzen-schmerzen-im-bereich-der-wirbelsaule   Da kannst du mal nachfragen.   Bis dahin könntest du einen Beckengurt tragen, um den Beckenring zu stabilisieren. Ich habe mit diesem hier gute Erfahrungen gemacht: https://mikros-medical.de/Serola-Iliosakral-Gurt/FBM62040    
    • Gast Autsch
      Hallo zusammen,   ich habe gerade große Schmerzen im ISG-Bereich und kann kaum laufen.   Zum Hintergrund: In meiner ersten Schwangerschaft hatte ich (starke) Schmerzen, aber „nur“ im Illiosakralgelenk und nicht an der Symphyse selbst, so dass die vermutliche Lockerung nicht in Betracht gezogen wurde (und ich diese durch Dehnübungen lindern sollte, was natürlich kontraproduktiv war). Die Spontangeburt war wegen Sternguckerlage nicht einfach, es wurde mit einer Saugglocke gearbeitet und durch einen Gebärmutterhalsriss verlor ich viel Blut. Als dieser genäht werden sollte, gab es einen stechenden Schmerz. Ich konnte in der Folge nicht mehr laufen (die Beine anheben) und hatte starke Schmerzen. Im Krankenhaus wurde die Symphysenruptur nicht erkannt, erst ein niedergelassener Orthopäde diagnostizierte diese dann direkt nach Entlassung aus dem Krankenhaus.   Ich erhielt eine Orthese und Krücken, nach ca. sechs Wochen konnte ich wieder ohne Krücken laufen und die Schmerzen hatten sich reduziert. Später nach dem Abstillen verschwanden sie im Alltag nahezu ganz. Allerdings bekam ich jedes Mal wieder Probleme, wenn ich stärker belastete (Heben, steile An- und Abstiege u. ä.).   In meiner zweiten Schwangerschaft hatte ich von Beginn an starke Schmerzen, nach der Sectio verringerten sie sich zügig, aber nach stärkerer Anstrengung kommen sie nach wie vor immer wieder zurück. Normalerweise hilft etwas Schonung so, dass nach ein bis zwei Tagen wieder Ruhe einkehrt.   Ich habe dazu dieses Jahr erneut den Orthopäden aufgesucht. Dort erhielt ich Einlagen wegen eines Längenunterschieds meiner Beine und einen Zettel mit allgemeinen Übungen zur Stärkung des Rückens. Leider bringt dies nichts, im Gegenteil, aktuell habe ich extrem starke Schmerzen und eine deutliche Einschränkung meiner Beweglichkeit, schlimmer als jemals zuvor nach Ende der Schwangerschaften. Und dieses Mal weiß ich gar nicht so recht, warum. Die Schmerzen sind wieder nur, wie eigentlich immer, im Illiosakralgelenk, im Symphysenbereich spüre ich lediglich ein leichtes Ziehen. Aktuell liege ich hauptsächlich mit Kniekissen auf der Seite und habe einen Wärmegürtel an der schmerzenden Stelle, in der Badewanne war ich auch schon (mit Ach und Krach  ).   Was kann ich noch tun, damit es schnell wieder besser ist? Und sollte ich die Rückenlage bevorzugen?   Und wie finde ich jemanden, der sich damit gut auskennt? Nach der Ruptur wusste so gar keiner richtig, was das ist, der Orthopäde hat das nachschlagen müssen. In München gibt es wohl an der LMU Experten, ich wohne aber in NRW und das ist kaum machbar für mich.   Welche Übungen wären gut, um mittelfristig weniger Probleme zu haben?   Liebe Grüße und schon mal vielen Dank!

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