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Wie lange Ausbildung unterbrechen?

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Geschrieben

Ich bin im 3. Lehrjahr aber hab mir bereits mehrmals die Schulter ausgekugelt weshalb ich seit 6 Wochen krank geschrieben bin und ich einen Gilchristverband trage ( davon abgesehen, dass das Teil ziemlich nervig ist ). Bekomme nun auch selber Physiotherapie aber das bringt nichts, denn die Schulter luxiert immer wieder. Ich werde nun im Dezember daran operiert, damit das nicht wieder passiert und habe die Schule seit den 6 Wochen auch nicht mehr besuchen können. Mein Physiotherapeut ist der Meinung, dass ich mich mit meiner Schulterverletzung ins Aus geschossen hab und ich in den nächsten Jahren immer wieder Probleme damit haben werde. Nun sagt er soll ich die Ausbildung aber noch hinter mich bringen und beenden. Nur ich darf von der Schule aus nicht am letzten Praktikumseinsatz teilnehmen. Nun ist meine Frage ob ihr wisst wie lange ich die Ausbildung unterbrechen könnte? Ich habe meine Schule mehrmals versucht zu kontaktieren, aber sie rufen mich nicht mal zurück. Andererseits möchte ich nicht noch mehr Geld in die Ausbildung stecken, wenn ich nicht lange körperlich arbeiten kann. Schulter ist nicht mein einziges Problem. Habe auch zunehmende Beschwerden in beiden Knien, der Hüfte und im Rücken. Habe mir bereits Gedanken gemacht etwas anderes zu beginnen, da ich seit Ausbildungsbeginn nur noch Probleme mit den Gelenken habe. 

Was sagt ihr? Kraft hab ich auch keine mehr seitdem das öfters luxiert ist. Mir fällt es schwer MT zu machen und das ist gerade der Schwerpunkt in der Ausbildung

Geschrieben

Hallo Hanni, ich habe dir den Abschnitt weiter unten Fett markiert, vielleicht hilft dir das schon mal...

Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie
Masseur- und Physiotherapeutengesetz - MPhG

Ausbildung als Physiotherapeut

§ 8

Die Ausbildung soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufs insbesondere dazu befähigen, durch Anwenden geeigneter Verfahren der Physiotherapie in Prävention, kurativer Medizin, Rehabilitation und im Kurwesen Hilfen zur Entwicklung, zum Erhalt oder zur Wiederherstellung aller Funktionen im somatischen und psychischen Bereich zu geben und bei nicht rückbildungsfähigen Körperbehinderungen Ersatzfunktionen zu schulen (Ausbildungsziel).

§ 9

(1) Die Ausbildung dauert drei Jahre und besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und einer praktischen Ausbildung. Sie wird durch staatlich anerkannte Schulen vermittelt und schließt mit der staatlichen Prüfung ab. Schulen, die nicht an einem Krankenhaus eingerichtet sind, haben die praktische Ausbildung im Rahmen einer Regelung mit Krankenhäusern oder anderen geeigneten medizinischen Einrichtungen sicherzustellen.
(2) Zur Erprobung von Ausbildungsangeboten, die der Weiterentwicklung des Physiotherapeutenberufs unter Berücksichtigung der berufsfeldspezifischen Anforderungen sowie moderner berufspädagogischer Erkenntnisse dienen sollen, können die Länder von Absatz 1 Satz 2 erster Halbsatz abweichen. Abweichungen von der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten sind nur zulässig, soweit sie den theoretischen und praktischen Unterricht in § 1 Absatz 1 sowie die Anlage 1 Buchstabe A der Verordnung betreffen. Im Übrigen gilt die Verordnung unverändert mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Schule die Hochschule tritt. Durch die Erprobung darf das Erreichen des Ausbildungsziels nicht gefährdet werden. Die Vereinbarkeit der Ausbildung mit der Richtlinie 2005/36/EG ist zu gewährleisten.
(3) Ziele, Dauer, Art und allgemeine Vorgaben zur Ausgestaltung der Modellvorhaben sowie die Bedingungen für die Teilnahme sind jeweils von den Ländern festzulegen. Die Länder stellen jeweils eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Modellvorhaben im Hinblick auf die Erreichung der Ziele sicher. Diese erfolgt auf der Grundlage von Richtlinien, die das Bundesministerium für Gesundheit bis zum 30. November 2009 im Bundesanzeiger bekannt macht.
(4) Das Bundesministerium für Gesundheit erstattet dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2015 über die Ergebnisse der Modellvorhaben nach Absatz 2 Bericht. Absatz 3 Satz 3 gilt entsprechend. Die Länder übermitteln dem Bundesministerium für Gesundheit die für die Erstellung dieses Berichts erforderlichen Ergebnisse der Auswertung.

§ 10

Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung nach § 9 ist

die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs und

der Realschulabschluß oder eine gleichwertige Ausbildung oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluß erweitert, oder eine nach Hauptschulabschluß oder einem gleichwertigen Abschluß abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer.

§ 11

Auf die Dauer einer Ausbildung nach § 9 werden angerechnet

Ferien, Unterbrechungen durch Schwangerschaft, Krankheit oder aus anderen, von der Schülerin oder vom Schüler nicht zu vertretenden Gründen bis zur Gesamtdauer von zwölf Wochen, bei verkürzter Ausbildung nach § 12 bis zu höchstens vier Wochen je Ausbildungsjahr.

§ 6 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.

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  • Beiträge

    • Hallo, ich habe nun seit 2,5 Monaten Schmerzen im Bereich Lws/Gesäß. Es begann mit Schmerzen an den letzten beiden Rippen. Nun ist es seit 2 Wochen exakt punktuell am ISG. Ich wurde nun schon 4x justiert, jedoch ohne Besserung. Ich bin kraftsportlerin aber an Sport ist nicht zu denken. Ich schaffe es nicht mal ohne Schmerzen einen Zettel vom Boden aufzugeben, dann zieht es extrem I'm LWS Bereich. Ich hatte den Quadratus lumborum im Verdacht aber dehnen und Faszien ball bringen sogar Verschlechterung. Organisch ist alles ausgeschlossen. LWS wurde geröntgt auch ohne Befund. Schmerzmittel verändern nichts. Hat jemand eine Idee? 
    • Gast Rai
      Vielen Dank für die rasche Antwort! Ja, es strahlt auf der Außenseite hinunter bis ins Sprunggelenk, oft habe ich im Sprunggelenk auch recht starke Schmerzen, die aber etwas besser werden, wenn ich mit dem Fuß etwas „pumpe“, also den Fuß nach oben hebe und wieder hinunterstrecke (das „Pumpen“ hilft aber nur im Sprunggelenk gegen Schmerzen, nicht direkt im Knie). Seit gestern „schnalzt“ es im Knie auch manchmal, wenn ich das Bein/Knie strecke. Ab und zu kribbelt es, aber das geht meistens zum Glück nach relativ kurzer Zeit wieder weg.  Ich habe das ISG eben gegoogelt, weil ich nicht ganz genau wusste, wo es sitzt. Und interessanterweise habe ich da ab und zu auch etwas Schmerzen (ein leichtes Stechen bei manchen Bückbewegungen). Ich hatte das eher auf die Schwangerschaft und die sich verändernde Muskulatur im Beckenbereich geschoben, aber interessant, dass das auch mit dem Wadenbeinköpfchen in Verbindung stehen kann!  Ab und zu strahlt der Schmerz aus dem Knie jetzt auch in den Oberschenkel aus, aber nicht so stark und schlimm wie das im Unterschenkel ist. Ich habe in ein paar Wochen einen Termin beim Osteopathen, vielleicht kann der da auch was tun. (Ich habe nur ein bisschen Angst, dass man in der Schwangerschaft da etwas „zusätzlich kaputtmachen“ kann, wenn man da herumdrückt?)   Viele Grüße Rai
    • Hallo Rai, strahlt es auf der Außenseite hinunter ins Sprunggelenk? Bei einer Blockade des Wadenbeinköpfchens sollte man sich unbedingt das ISG, Beckengelenk anschauen. Die Beinmuskulatur hängt ja am Becken dran. Bei einer Blockade des ISG kommt zuviel Zug auf die hinter Beinmuskulatur, dem Beinbiceps (m.Biceps femoris). Dieser setzt am Wadenbeinköpfchen an und kann über eine ISG blockade oben unten zu einer immer wiederkehrenden problematik des Wadenbeinköpfchens führen. Anschauen kann das aber nur dein Orthopäde und dein Therapeut. Man muss es durch verschiedene Tests testen. Du kannst aber mal versuchen es selbst zu lösen, z.b. in dem du dich auf dem nicht betroffenen Bein stellst und das andere am besten an der Treppe richtig vor und zurück schwingst. Schwingen nicht bewegen. Oder/ und du legst dich auf dem Rücken, Beine komplett gestreckt und deine Beine abwechselnd rausschieben. Beim Wadenbeinköpfchen kannst du einfach mit eine Zangengriff das Kopfchen greifen und einfach bisschen hin und her bewegen. Nicht wundern man spürt kaum Bewegung. Du musst aber aufpassen daß du den N.peroneus nicht irritierst der außen am köpfchen vorbeiläuft. Es solllte nicht seitlich ins Bein krippeln Gruß Thomas

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