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Wie lange Ausbildung unterbrechen?


Haaanni97

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Geschrieben

Ich bin im 3. Lehrjahr aber hab mir bereits mehrmals die Schulter ausgekugelt weshalb ich seit 6 Wochen krank geschrieben bin und ich einen Gilchristverband trage ( davon abgesehen, dass das Teil ziemlich nervig ist ). Bekomme nun auch selber Physiotherapie aber das bringt nichts, denn die Schulter luxiert immer wieder. Ich werde nun im Dezember daran operiert, damit das nicht wieder passiert und habe die Schule seit den 6 Wochen auch nicht mehr besuchen können. Mein Physiotherapeut ist der Meinung, dass ich mich mit meiner Schulterverletzung ins Aus geschossen hab und ich in den nächsten Jahren immer wieder Probleme damit haben werde. Nun sagt er soll ich die Ausbildung aber noch hinter mich bringen und beenden. Nur ich darf von der Schule aus nicht am letzten Praktikumseinsatz teilnehmen. Nun ist meine Frage ob ihr wisst wie lange ich die Ausbildung unterbrechen könnte? Ich habe meine Schule mehrmals versucht zu kontaktieren, aber sie rufen mich nicht mal zurück. Andererseits möchte ich nicht noch mehr Geld in die Ausbildung stecken, wenn ich nicht lange körperlich arbeiten kann. Schulter ist nicht mein einziges Problem. Habe auch zunehmende Beschwerden in beiden Knien, der Hüfte und im Rücken. Habe mir bereits Gedanken gemacht etwas anderes zu beginnen, da ich seit Ausbildungsbeginn nur noch Probleme mit den Gelenken habe. 

Was sagt ihr? Kraft hab ich auch keine mehr seitdem das öfters luxiert ist. Mir fällt es schwer MT zu machen und das ist gerade der Schwerpunkt in der Ausbildung


Geschrieben

Hallo Hanni, ich habe dir den Abschnitt weiter unten Fett markiert, vielleicht hilft dir das schon mal...

Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie
Masseur- und Physiotherapeutengesetz - MPhG

Ausbildung als Physiotherapeut

§ 8

Die Ausbildung soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufs insbesondere dazu befähigen, durch Anwenden geeigneter Verfahren der Physiotherapie in Prävention, kurativer Medizin, Rehabilitation und im Kurwesen Hilfen zur Entwicklung, zum Erhalt oder zur Wiederherstellung aller Funktionen im somatischen und psychischen Bereich zu geben und bei nicht rückbildungsfähigen Körperbehinderungen Ersatzfunktionen zu schulen (Ausbildungsziel).

§ 9

(1) Die Ausbildung dauert drei Jahre und besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und einer praktischen Ausbildung. Sie wird durch staatlich anerkannte Schulen vermittelt und schließt mit der staatlichen Prüfung ab. Schulen, die nicht an einem Krankenhaus eingerichtet sind, haben die praktische Ausbildung im Rahmen einer Regelung mit Krankenhäusern oder anderen geeigneten medizinischen Einrichtungen sicherzustellen.
(2) Zur Erprobung von Ausbildungsangeboten, die der Weiterentwicklung des Physiotherapeutenberufs unter Berücksichtigung der berufsfeldspezifischen Anforderungen sowie moderner berufspädagogischer Erkenntnisse dienen sollen, können die Länder von Absatz 1 Satz 2 erster Halbsatz abweichen. Abweichungen von der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten sind nur zulässig, soweit sie den theoretischen und praktischen Unterricht in § 1 Absatz 1 sowie die Anlage 1 Buchstabe A der Verordnung betreffen. Im Übrigen gilt die Verordnung unverändert mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Schule die Hochschule tritt. Durch die Erprobung darf das Erreichen des Ausbildungsziels nicht gefährdet werden. Die Vereinbarkeit der Ausbildung mit der Richtlinie 2005/36/EG ist zu gewährleisten.
(3) Ziele, Dauer, Art und allgemeine Vorgaben zur Ausgestaltung der Modellvorhaben sowie die Bedingungen für die Teilnahme sind jeweils von den Ländern festzulegen. Die Länder stellen jeweils eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Modellvorhaben im Hinblick auf die Erreichung der Ziele sicher. Diese erfolgt auf der Grundlage von Richtlinien, die das Bundesministerium für Gesundheit bis zum 30. November 2009 im Bundesanzeiger bekannt macht.
(4) Das Bundesministerium für Gesundheit erstattet dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2015 über die Ergebnisse der Modellvorhaben nach Absatz 2 Bericht. Absatz 3 Satz 3 gilt entsprechend. Die Länder übermitteln dem Bundesministerium für Gesundheit die für die Erstellung dieses Berichts erforderlichen Ergebnisse der Auswertung.

§ 10

Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung nach § 9 ist

die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs und

der Realschulabschluß oder eine gleichwertige Ausbildung oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluß erweitert, oder eine nach Hauptschulabschluß oder einem gleichwertigen Abschluß abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer.

§ 11

Auf die Dauer einer Ausbildung nach § 9 werden angerechnet

Ferien, Unterbrechungen durch Schwangerschaft, Krankheit oder aus anderen, von der Schülerin oder vom Schüler nicht zu vertretenden Gründen bis zur Gesamtdauer von zwölf Wochen, bei verkürzter Ausbildung nach § 12 bis zu höchstens vier Wochen je Ausbildungsjahr.

§ 6 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.

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  • Beiträge

    • oleroenne
      Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ich forsche aktuell im Rahmen meiner Bachelorarbeit an der HSD Hochschule Döpfer in Köln zum Thema Telerehabilitation in der Physiotherapie. Dazu suche ich noch Teilnehmende an einer kurzen Umfrage (ca. 10-15min.). Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Umfrage ausfüllen könnten, und wenn möglich an andere Physiotherapeut*innen weiterleiten würden. Vielen Dank, Ole Rönne     Link: https://www.soscisurvey.de/telereha/
    • Gast Marilu
      Ich muss noch einmal ergänzen, dass ich ein weiteres Kopf MRT bereits hatte und dies auch unauffällig war und dass meine Sehstörungen von Anfang an begleitend präsent waren. Das geht aus meiner Schilderung nicht hervor. Morgen habe ich meinen 1. Termin bei einem Orthopäden und nächste Woche einen 24h Blutdruck. Am Freitag wieder Physiotherapie. Leider nicht bei der Osteopathin. Das versuche ich aktuell noch umzuändern. Leider ist ihr Terminplan sehr voll.    Ich habe Sorge, dass meine die Muskulatur die ungünstigen Positionen wieder herstellt und alles von vorne beginnt. 
    • Gast Marilu
      Hallo, ich bitte um einen Rat zu meiner Symptomatik und Weiterbehandlung. Sorry im Voraus für den langen Text.   Vor 1,5 Monaten wachte ich in der Nacht auf und hatte urplötzlichen Drehschwindel. In der Nacht trank ich etwas und versuchte wieder einzuschlafen. Am Morgen war der Schwindel immer noch da. Nach ca. 1 h auf den Beinen ließ der Schwindel nach und es stellte sich eher ein Benommenheitsgefühl ein. Ich vermutete Kreislauf in Zusammenhang mit meiner Periode und versuchte 4 Tage damit klar zu kommen. Als es eher schlimmer als besser wurde, habe ich einen unerwarteten Ärztemarathon begonnen. Angefangen einer HNO Ärztin. Testung mit Frenzelbrille unauffällig. Weiter zum Hausarzt. Großes Blutbild, Blutdruck, EKG. Unauffällig. Dann MRT Kopf ohne Befund. Anschließend MRT HWS ohne Befund. Innerhalb der ersten Woche nach dem Erstauftreten des Schwindels verschlimmerte sich mein Allgemeinzustand. Nachts bzw. in liegender Position kam Herzrasen dazu, Blutdruckabfälle. Bei einem Wert von 90/28 rief ich einen Notdienst. Richtete mich auf um sie demnächst zu empfangen und bemerkte, dass meine Symptome sich nach Aufrichtung etwas regulierten. Was aber konstant blieb war die Benommenheit und das Gefühl irgendwie unterversorgt zu sein. Blutdruck, Herzfrequenz, EKG, Sauerstoffsättigung und Blutzucker war normal und so fuhren sie wieder. Die Symtome blieben. Am nächsten Tag kamen Übelkeit und Erbrechen hinzu. Nach einem geplagten Tag fuhr ich dann am Abend in die Notaufnahme. Um eine Verbindung zu meiner Periode auszuschließen wurde ich gynäkologisch untersucht. Ohne Befund. Im Anschluss untersuchte mich ein Internist. Er vermutete am ehesten Lagerungsschwindel. Empfahl mir eine erneute HNO Vorstellung, und Termine zum Ausschluss bei einem Neurologen und Kardiologen. Über meine Hausärztin versuchte ich all das möglichst zeitnah abzuarbeiten. Auch sie nahm erneut Blut ab um weitere Faktoren auszuschließen. Lediglich mein Ferritinwert war an der Mangelgrenze. 3 unterschiedliche Ärzte meinten aber das der Wert die Symptome nicht erklärt. Zusätzlich wurde ich 2 x augenärztlich untersucht. Augendruck, Sehnerv, Blickfeld ohne Befund. Parallel habe ich Physiotherapie begonnen und mir eine Therapeutin gesucht die eine zusätzliche Fobi zum Thema Schwindel hat. Sie hat Lagerungstests gemacht, welche keine Auffälligkeiten bezüglich der Gleichgewichtsorgane aufzeigten. Ein okulomotirischer Test war allerdings auffällig. Laut ihrem Befund Verdacht auf Kleinhirn. Mit dieser Aussage bin ich erstmal ins Wochenende gestartet, hatte aber keine Ruhe. Also erneut Notaufnahme. Dort wurde ich erstmals klinisch neurologisch untersucht. Keine Auffälligkeiten, außer dem Augenzittern, welches auch die Therapeutin zuvor in ihrer Testung feststellte. Die Neurologen vermuteten keine zentrale Ursache. Empfahlen mir ein erneutes MRT mit anderen Darstellungen, ambulant einen Neurologen aufzusuchen und Spülung der Gehörgänge.  Derweilen umfassten meine Symptome Schwindel, meistens am Morgen, teilweise Schwankschwindel bei Kopfdrehungen, Benommenheitsgefühl, Übelkeit, selten Erbrechen, Kribbeln in beiden Armen und Konzentrationsdefizite. Meine kardiologische Untersuchung stand mittlerweile an. Dopplersono der hirnversorgenden Gefäße und Herzschallen unauffällig. Mit Mühe bekam ich einen relativ kurzfristigen Termin bei einem Neurologen. Zuvor bekam ich allerdings noch 2 x Physiotherapie. Dieses Mal bei einer Kollegin die auch Osteopathie beherrscht. Sie bemerkte umgehend mehrere Blockaden im Bereich der HWS und unter anderem war auch mein Atlas blockiert und meine Kiefermuskulatur sehr fest. Nach 2 Sitzungen konnte sie die Blockaden lösen. Die Symptome ließen nach der ersten Behandlung deutlich nach. 2 Tage später nach der 2 Behandlung dauerte es ungefähr 2 Tage. Dann waren alle Symptome komplett weg. Eine Erstverschlimmerung stellte sich nicht ein. 4 Tage nach der 2. Therapie hatte ich "endlich" meinen Termin beim Neurologen und war praktisch symptomfrei. Sie störte an meinen Schilderungen lediglich, dass sich das Augenzittern nicht mit einer Blockade des Atlas erklären ließ und empfahl mir, sofern Symptome wiederkehren mich jederzeit zur Akutsprechstunde vorzustellen. Ich war glücklich und dachte ich hätte es geschafft. Und könnte nach 6 Wochen Krankschreibung endlich wieder arbeiten gehen und meinen normalen Alltag fortsetzen. Heute hatte ich erneut Therapie. Allerdings nicht bei der Osteopathin, sonder wieder der Therapeutin mit der Schwindelfobi. Sie lockerte lediglich ein wenig die Muskeln an Hals und Schultergürtel. Und heute Abend stelle ich fest, dass die Sehstörungen dezent wiederkehren. Meine Angst das alles von vorne beginnt ist nun sehr groß. Und meine Frage, ist es normal, dass statt einer Erstverschlimmerung die Symptome verschwinden können und dann wiederkehren? Zum zeitlichen Verständnis. Meine 2. Therapie bei der Osteopathin ist 5 Tage her. 2 Tage danach für 3 Tage symptomfrei und heute nach Tag 5 und erneuter Behandlung wieder leichte Sehstörungen. Konkret, das Gefühl das die Augen verzögert scharf stellen.  Zusatz: ich bin 34 Jahre alt, es gab keinen Sturz/ Unfall und keine außerordentlichen psychischen Belastungen.    Ich bin sehr verzweifelt und für jeden Rat oder Erfahrung dankbar! 

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