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Wie lange Ausbildung unterbrechen?

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Geschrieben

Ich bin im 3. Lehrjahr aber hab mir bereits mehrmals die Schulter ausgekugelt weshalb ich seit 6 Wochen krank geschrieben bin und ich einen Gilchristverband trage ( davon abgesehen, dass das Teil ziemlich nervig ist ). Bekomme nun auch selber Physiotherapie aber das bringt nichts, denn die Schulter luxiert immer wieder. Ich werde nun im Dezember daran operiert, damit das nicht wieder passiert und habe die Schule seit den 6 Wochen auch nicht mehr besuchen können. Mein Physiotherapeut ist der Meinung, dass ich mich mit meiner Schulterverletzung ins Aus geschossen hab und ich in den nächsten Jahren immer wieder Probleme damit haben werde. Nun sagt er soll ich die Ausbildung aber noch hinter mich bringen und beenden. Nur ich darf von der Schule aus nicht am letzten Praktikumseinsatz teilnehmen. Nun ist meine Frage ob ihr wisst wie lange ich die Ausbildung unterbrechen könnte? Ich habe meine Schule mehrmals versucht zu kontaktieren, aber sie rufen mich nicht mal zurück. Andererseits möchte ich nicht noch mehr Geld in die Ausbildung stecken, wenn ich nicht lange körperlich arbeiten kann. Schulter ist nicht mein einziges Problem. Habe auch zunehmende Beschwerden in beiden Knien, der Hüfte und im Rücken. Habe mir bereits Gedanken gemacht etwas anderes zu beginnen, da ich seit Ausbildungsbeginn nur noch Probleme mit den Gelenken habe. 

Was sagt ihr? Kraft hab ich auch keine mehr seitdem das öfters luxiert ist. Mir fällt es schwer MT zu machen und das ist gerade der Schwerpunkt in der Ausbildung

Geschrieben

Hallo Hanni, ich habe dir den Abschnitt weiter unten Fett markiert, vielleicht hilft dir das schon mal...

Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie
Masseur- und Physiotherapeutengesetz - MPhG

Ausbildung als Physiotherapeut

§ 8

Die Ausbildung soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufs insbesondere dazu befähigen, durch Anwenden geeigneter Verfahren der Physiotherapie in Prävention, kurativer Medizin, Rehabilitation und im Kurwesen Hilfen zur Entwicklung, zum Erhalt oder zur Wiederherstellung aller Funktionen im somatischen und psychischen Bereich zu geben und bei nicht rückbildungsfähigen Körperbehinderungen Ersatzfunktionen zu schulen (Ausbildungsziel).

§ 9

(1) Die Ausbildung dauert drei Jahre und besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und einer praktischen Ausbildung. Sie wird durch staatlich anerkannte Schulen vermittelt und schließt mit der staatlichen Prüfung ab. Schulen, die nicht an einem Krankenhaus eingerichtet sind, haben die praktische Ausbildung im Rahmen einer Regelung mit Krankenhäusern oder anderen geeigneten medizinischen Einrichtungen sicherzustellen.
(2) Zur Erprobung von Ausbildungsangeboten, die der Weiterentwicklung des Physiotherapeutenberufs unter Berücksichtigung der berufsfeldspezifischen Anforderungen sowie moderner berufspädagogischer Erkenntnisse dienen sollen, können die Länder von Absatz 1 Satz 2 erster Halbsatz abweichen. Abweichungen von der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten sind nur zulässig, soweit sie den theoretischen und praktischen Unterricht in § 1 Absatz 1 sowie die Anlage 1 Buchstabe A der Verordnung betreffen. Im Übrigen gilt die Verordnung unverändert mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Schule die Hochschule tritt. Durch die Erprobung darf das Erreichen des Ausbildungsziels nicht gefährdet werden. Die Vereinbarkeit der Ausbildung mit der Richtlinie 2005/36/EG ist zu gewährleisten.
(3) Ziele, Dauer, Art und allgemeine Vorgaben zur Ausgestaltung der Modellvorhaben sowie die Bedingungen für die Teilnahme sind jeweils von den Ländern festzulegen. Die Länder stellen jeweils eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Modellvorhaben im Hinblick auf die Erreichung der Ziele sicher. Diese erfolgt auf der Grundlage von Richtlinien, die das Bundesministerium für Gesundheit bis zum 30. November 2009 im Bundesanzeiger bekannt macht.
(4) Das Bundesministerium für Gesundheit erstattet dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2015 über die Ergebnisse der Modellvorhaben nach Absatz 2 Bericht. Absatz 3 Satz 3 gilt entsprechend. Die Länder übermitteln dem Bundesministerium für Gesundheit die für die Erstellung dieses Berichts erforderlichen Ergebnisse der Auswertung.

§ 10

Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung nach § 9 ist

die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs und

der Realschulabschluß oder eine gleichwertige Ausbildung oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluß erweitert, oder eine nach Hauptschulabschluß oder einem gleichwertigen Abschluß abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer.

§ 11

Auf die Dauer einer Ausbildung nach § 9 werden angerechnet

Ferien, Unterbrechungen durch Schwangerschaft, Krankheit oder aus anderen, von der Schülerin oder vom Schüler nicht zu vertretenden Gründen bis zur Gesamtdauer von zwölf Wochen, bei verkürzter Ausbildung nach § 12 bis zu höchstens vier Wochen je Ausbildungsjahr.

§ 6 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.

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  • Beiträge

    • Hi, wie viel Training lässt du deiner Schulter zukommen? Mein erster Gedanke war, dass das nur muskulär gehalten werden kann - erst statisch und mit der Zeit immer dynamischer.
    • Hey M. (?), hatte sowas Ähnliches mal bei einer Patientin nach Schnittverletzung + sekundärer Narbenheilung – da war auch der Mittelfinger das Sorgenkind  Hier ein paar Sachen, die bei mir geholfen haben: - Narbenmobilisation mit Mini-Schröpfglas (z. B. die kleinen Silikondinger aus dem Gesichtspflegeset) → vorher leicht erwärmen (Rotlicht oder Paraffinbad), dann sanft mobilisieren, während der Patient aktiv Faust schließt. Hat super Wirkung auf das Gleitverhalten gebracht. - MCP-Mobi in Flexion mit gleichzeitigem Druck auf die Narbe → aber wirklich dosiert. Dabei ggf. Tape quer zur Narbe setzen, um Spannung zu reduzieren. Ich hab’s auch mal mit Spidertech-Tape in "X"-Form probiert, das kam gut an. - Lumbrikales Training: „Tabletop“-Bewegungen + isometrische Aktivierung der intrinsischen Muskulatur. Was mega geholfen hat: Stift zwischen den Fingern halten, ohne das PIP zu beugen – super für feine Kontrolle. - PIP-Streckschiene mit leichter Spannung über ein paar Stunden täglich – gerade, wenn’s knopflochähnlich aussieht. Ggf. mal Elson-Test machen wie du schreibst. Und was oft unterschätzt wird: Kombinierte Übung mit Funktion – z. B. was aufheben, zusammendrücken, weglegen. Da kriegt man manchmal mehr ROM raus als mit 10 Wiederholungen reiner Mobi-Übungen. Bin gespannt, wie sich dein Fall weiterentwickelt – halt uns gerne auf dem Laufenden! LG Matze
    • Gast Manu
      Hallo, wie ich oben schon geschrieben habe, habe ich Probleme, so eine Art Schwindel, eher Gangunsicherheit und manchmal auch mal Benommenheit, alles mal mehr, mal etwas weniger, also nicht immer gleich stark. Ich bin mir nicht sicher ob es damit zusammenhängt, aber zu dem Zeitpunkt fing es an. Ich war beim zahnärztliches Notdienst an einem Wochenende Anfang dieses Jahr. Ich hatte unten seitlich an einem Zahn starke Schmerzen und als der Zahnarzt diesen Stuhl nach hinten gefahren hat und ich in dieses Licht von der Lampe geschaut habe wurde mir ganz komisch und ich sagte, Hilfe ich glaube ich werde ohnmächtig. Da hat er mich mit dem Stuhl wieder hochgefahren und hat gemeint wir röntgen jetzt erstmal. Ich musste dann aufstehen und ins Röntgenzimmer, da war ich ganz wackelig auf den Beinen. Naja der Zahn musste raus, er hat das dann aber so gemacht das ich nicht mehr mit dem Stuhl nach hinten fahren musste. Anfangs hatte ich dann immer wenn ich mich abends ins Bett gelegt habe so ein komisches Gefühl, irgendwie benommen, obwohl ich den Kopf immer ziemlich hoch lagere mit 2 Kopfkissen und 1 Nackenkissen.  Naja und dann kam auch so eine Gangunsicherheit. Komisch wird es mir auch immer wenn ich nach unten schaue, wenn ich z.B. auf der Waage stehe und nach unten aufs Gewicht schaue oder wenn ich nach oben schaue an die Decke. Beim laufen habe ich so eine Art Gangunsicherheit, mal mehr mal weniger, bin aber noch nie gestürzt und bin auch noch nie ohnmächtig geworden. Beim stehen ist es auch wenn ich z:b. Mich wo anstellen muss, ich konzentriere mich dann irgendwie auf das stehen und ich kann auch stehen, nur fühlt es sich so komisch an. Beim Neurologen wurden so Tests gemacht, auf einer Linie laufen, Romberg Test, dann etwas mit den Augen verfolgen usw. Mehr wurde nicht gemacht und der meinte ich soll mal zum HNO Arzt. Da war ich dann auch, wurde in die Ohren geschaut und in die Nase, wurde ein Hörtest gemacht und etwas mit so einer Klanggabel. Ich hatte zwischenzeitlich nämlich noch manchmal so ein Brummen im Ohr bekommen, das ging paar Sekunden dann war Pause und dann hat es wieder gebrummt, immer so Brummen - Pause usw. Dann ging es wieder weg und kam manchmal wieder, so alle Paar Tage mal. Jedenfalls haben die nichts weiteres gefunden. Kann das auch von der BWS oder HWS kommen? Morgens wenn ich aufwache habe ich oft so ein Gefühl Kribbeln von der BWS in die Schulterblätter und in die Arme, wenn ich dann aufstehe geht es nach kurzer Zeit wieder weg. Mich belastet diese Gangunsicherheit sehr und auch diese gelegentliche Benommenheit die manchmal dazu kommt (die ich dann auch im sitzen habe oder im liegen). Weis jemand was das sein könnte oder was man dagegen machen bzw. Versuchen könnte. Übungen oder so? Danke schon mal für eure Hilfe

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