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kila

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Beiträge erstellt von kila

  1. Mit dem Gebührenverzeichnis gültig ab 01.05.20 hat die BG ein Einsehen gehabt!

    Für die 8103 (11,77€) gibt es erstmals mehr Geld, als für die 8101 (11,47€) pro Zeitintervall. Auch wenn der Unterschied nur 30ct beträgt, wird die notwendige Zusatzausbildung für die 8103 honoriert.

  2. Warum gibt es für die Leistungsziffer 8101 (Krankengymnastische Behandlung auch auf neuro- physiologischer Grundlage) pro Zeitintervall mehr Geld (z.Z. 9,50) als bei Abrechnung nach LZ 8103 (z.Z. 8,78), wo doch die Voraussetzung für die Abrechnung nach LZ 8103 eine abgeschlossene spezielle Weiterbildung - Bobath, Vojta und PNF - von mindestens 120 Stunden ist?

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