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Geschrieben

Folgende Frage:
Ich habe gerade mein Staatsexamen gemacht, bin aber leider bei einer (schriftlichen) Prüfung durchgefallen.
Ich würde gerne, bis ich die Prüfung wiederholen darf in meinem zukünftigen Beruf arbeiten, um im praktischen Umgang am Patienten bis dahin nicht zu sehr einzurosten.
Ist das generell möglich? Wenn nicht, warum? Wenn ja, wo kann ich das nachlesen?

Geschrieben


Das ist im HPG § 1 geregelt:

(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.

(2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.

(3) Wer die Heilkunde bisher berufsmäßig ausgeübt hat und weiterhin ausüben will, erhält die Erlaubnis nach Maßgabe der Durchführungsbestimmungen; er führt die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker".


  • 1 month later...
Geschrieben

Also in Hannover gibt es einige Krankenhäuser in denen das möglich ist. Hol dir dafür am besten vom Schulleiter eine Bestätigung deiner bisher guten erbrachten Leistng, oder eben ein Empfehlungsschreiben - das kommt ganz gut denk ich...

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Gast
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