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Geschrieben

Hallo ich wollte einfach mal Fragen weil es finde ich bei uns in der Praxis eher ein Grauzone ist.

Wie wird es in anderen Praxen geregelt wenn ein Patient jetzt egal ob Privat oder Kasse einen Termin komplett verpasst oder den Termin nur weniger Stunden davor absagt?
Also bei uns gibt es die 24 Stunden Regelung, also mindestens 24 Stunden vorher absagen sonst wird/muss der Termin angerechnet werden.
Mir wäre es im Prinzip egal nur das Problem bei mir ist, dass meine Chefin mir die Lücken wenn ein Pat. kruz vorher absagt und ich ihn nicht aufschreibe nicht bezahlt. Und weil es da einige Unstimmigkeiten gibt zwischen Patienten und Behandler würde ich gern wissen wie es anderso Geregelt wird und ob auch jemand einen Offiziellen Standpunkt nennen kann.

Würde mich sehr freuen wenn ein paar Antworten zusammenkommen würden!

Liebe Grüße Pia

Geschrieben

Rechtlich ist es meines Wissens so, dass man die nicht erfolgte Behandlung in Rechnung stellen kann. Den Termin auf dem Rezept unterschreiben zu lassen ist jedoch nicht in Ordnung, da das Rezept eine Menge X an Behandlungen vorsieht - ist keine erfolgt darf auch nicht unterschrieben werden.

In der Praxis wird das jedoch nur selten gemacht, weil man ja seine Patienten nicht mit einer Privatrechnung vergraulen möchte.

Wie das intern geregelt wird muss ganz klar festgelegt werden um Stress innerhalb des Teams zu verhindern. Ob du es als Arbeitszeit angerechnet bekommst ist eine Sache deines Arbeitsvertrages, sollte sich aber so gehören. Dein Chef kann dir in der Leerlaufzeit problemlos andere Praxistätigkeiten geben.

Geschrieben

In unserer Praxis muss jeder neue Patient zu Beginn eine Anmeldung ausfüllen, der letzt Absatz vor der Unterschrift sagt, dass jeder Termin der nicht mindestens 24h vorher abgesagt wird mit 15€ Ausfallgebühr berechnet wird!

Wer die bezahlt oder nicht hängt bei uns a) davon ab wie kurz davor abgesagt wurde - also haben wir mehrere Stunden um vielleicht jemand anderen behandeln zu können der auf der Warteliste steht?
und b) manchmal aus welchem Grund die Absage (wenn z.b. Unfall eines Angehörigen der natürlich nicht vorherzusehen war und derjenige ins KH muss drücken wir mal ein Auge zu, aber auch nur einmal!)

Unsere Patienten wissen alle, dass sie rechtzeitig absagen müssen. Wer am Ende behauptet nichts davon zu wissen kriegt man Ende gerne noch einmal die Anmeldung vorgelegt um nachzuweisen dass sie das unterschrieben haben.
Wenn nötig erklären wir denjenigen dass wir nicht bezahlt werden wenn die zu ihrem Termin nicht erscheinen. Da ja im Prinzip nur vergütet wird, was stattfindet. In der Regel ist dann eine Einsicht da und das funktioniert.

Gott sei Dank haben wir da aber nicht soooo viele Probleme mit :)

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Gast
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