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Kassenbuch als Freier Mitarbeiter.....

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Geschrieben

Hallo! Ich bin seit neuem Selbstständig. Nun muss ich auch ein Kassenbuch führen. Für Selbstzahler, Barzahler, Zuzahlungsgebühren etc. . Ich fange bei 00,00 an. Bin Umsatz steuerbefreit.
Nun, muss ich im Anfangsbestand/ Übertrag was einzahlen bevor ich was einnehme?
Was bedeutet:Gegenkonto?,
Belegnr. ist klar, da jede Quittung eine Nummer braucht... . So wie ich das sehe ist das Kassenbuch nur für "Bareinahmen". Habe ja eigentlich keine "Kasse" bei mir...auf Hausbesuchen. Muss ich Zuhause eine Kasse haben und das Geld was im Kassenbuch steht hinterlegen? Bzw. austragen, herausnehmen und aufs Konto einzahlen. Möchte kein Bargeld Zuhause haben...... . Kann ich bar eingenommenes direkt aufs Konto einzahlen...dann brauche ich doch kaum ein Kassenbuch....oder ist das Pflicht? Eins (als Freiberufler)zu haben??

Wenn ich Rechnungen und Quittungen habe. Wie ist es hier mit der Fortlaufenden Nr.? Wenn ich zwei Rechnungen und dann eine Quittung habe. Ist das z.b.: Rechnung 1/11/2013, Rechnung 2/11/2013, Quittung 3/11/2013? Oder Rechnung 1/11.2013, Rechnung 2/11/2013, Quittung 1/11/2013?

  • 10 months later...
Geschrieben

Für den Anfangsdurchblick, mangels BWL,solltest Du einen Steuerberater hinzuziehen. Das lohnt sich.
Vorweg: Du brauchst eine Buchführung für die steuerliche Einnahmen-Ausgeben-Überschuss Rechnung.

Geschrieben

Lass Dir mal ne ProbeCD von Theorg-Sovdwear zusenden, die EUR EinnahmeÜberschussrechnung von denen ist damit ein Kinderspiel.Brauchst ja nicht gleich kaufen, teste erstmal und lerne mit dem Programm das System verstehen. Ich arbeite damit über 15 Jahre und hab etliches an STeuerbürokosten reduziert. Lg A.

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Gast
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    • Gast Arnold
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    • Gast Blume
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