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Geschrieben

Heute kam ein Pat. in die Praxis mit einem D1 Rezept. Nun die Frage dürfen wir das abrechnen und behandeln?
Auf dem Rezept stand MT und ET.
Zur Erklärung wir sind eine kleine Praxis in der wir nur 1 Seilzug besitzen und keine weiteren Geräte.

Ich bin mir halt echt nicht sicher.

Danke schon mal

Geschrieben

hi,also wenns eh nur zwei heilmittel sind kanns auch ein normaler schlüssel sein-je nach indikationsgebiet.bei nem d1 rezept ist es so,dass wenn nix gewünscht ist man auch alles dazugehörige abrechnen darf,dazu gehört aber auch kg-gerät...habt ihr das nicht so müssen dahinter in klammern ich glaub mindestens vier heilmittel aufgeführt sein,günstig wäre dann ne absprache mit dem behandelnden arzt dass es auch welche sind die ihr abrechnen dürft.ich frage bei solchen sachen immer die zuständige aok bereich-heilmittel an,die wissen immer am besten bescheid ;)

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Gast
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