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Neue Heilmittelverordnung 13

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Geschrieben

Hallo Freunde,

sollte mein Thread hier falsch plaziert sein, bitte ich freundlich ihn an die richtige Stelle zu verschieben.

Ich erhalte von meinem behandelnden Hausarzt, seit Jahren eine Heilmittelverornunng 13 "Maßnahme der Physikalischen Therapie"; Verordnung nach Maßgabe des Katalogs, angekreuzt Verordnung außerhalb des Regelfalls Verordnungsmenge 20x KG- Gerät.

Indikationsschlüssel EX3b und ICD-10-Code I739 Gefäßkrankheit nicht näher bezeichnet; Funktionsstörungen durch Muskeldisbalance; -verkürzung

Nun gibt es seit Januar die neue Heilmittelverordnung.

Hierzu würde ich gerne von Euch wissen, wie die Sprechstundenhilfen bzw. der Arzt weiterhin die Verordnung als langfristiges Heilmittel kennzeichnet?

Was muß hierzu auf der Verordnung vermerkt werden u. wo muß es notiert werden?

Die Kostenübernahme wurde bereits vor langer Zeit durch die Krankenkasse bestätigt.

Wie kann der Arzt auf der Verordnung kenntlich machen, daß sie sein Budget nicht belastet?

Der Arzt wäre selbstverständlich bereit, mir weiterhin die entsprechende Menge an Behandlungen zu verordnen, allerdings scheitert das an der Software. Deshalb hat er mir nun zunächst ein Rezept mit 6 Einheiten ausgestellt. Wie ich gelesen habe gibt es wohl in begründeten Fällen weiterhin eine "Langfristverordnung", nur wie wird dies notiert? 

Das Kreuz bei "Verordnung außerhalb des Regelfalls" u. die Kenntlichmachung einer "langfristigen Verordnung" fehlt.

Ich hoffe Ihr könnt mir meine Fragen zur Ausstellung der neuen Heilmittelverordnung beantworten u. bedanke mich schon jetzt sehr herzlich.

Mit freundlichen Grüßen Medvedev

 

 

Geschrieben

Hallo Medvedev,
die Versorgung der Patienten mit "Langfristigem Heilmittelbedarf" wird jetzt über die ICD10-Codes geregelt.
Es gibt hierzu eine Diangnose-Liste in dem das genau zugeordnet wird.
https://www.kbv.de/media/sp/Heilmittel_Diagnoseliste_Webversion.pdf
Eine gesonderte Kennzeichnung und/oder eine Genehmigung der Kassen ist deshalb nicht mehr nötig. 

Hier hast du einen Auszug der KBV:

Langfristiger Heilmittelbedarf

Bei welchen Erkrankungen vom Vorliegen eines langfristigen Heilmittelbedarfs auszugehen ist, definiert der Gemeinsame Bundesausschuss unter anderem in einer Diagnoseliste. Bei diesen Diagnosen ist ein Antrags- und Genehmigungsverfahren bei der Krankenkasse nicht mehr erforderlich.

Ist die Erkrankung nicht auf der Diagnoseliste enthalten, kann der Patient einen individuellen Antrag bei seiner Krankenkasse stellen. Für die Genehmigung ist es jedoch maßgeblich, dass die schweren dauerhaften funktionellen und/oder strukturellen Schädigungen mit denen der Diagnoseliste vergleichbar sind.

Verordnungen im Rahmen des langfristigen Heilmittelbedarfs unterliegen nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung.

Geschrieben

Hallo "gianni", hallo Freunde,

herzlichen Dank für Deine Antwort, "gianni".

Man will mir jetzt folgende Heilmittelverordnung 13 ausstellen

Diagnosegruppe EX;

Leitsymptomatik b;

ICD-10-Code: I73.9

Periphere Gefäßkrankheit nicht näher bezeichnet;

Leitsymptomatik: Schädigung/Störung der Muskelfunktion;

Heilmittel nach Maßgabe des Katalogs: KG Gerät;

Behandlungseinheiten 6

Meine Fragen: 1. Ist so der langfristige Heilmittelbedarf weiterhin für mich gewährleistet?

                        2. Könnte man auch weiterhin statt 6 Behandlungseinheiten, wie bisher 20 -einheiten ausstellen.

Ich bedanke mich ganz herzlich für Deine Mühe. Herzliche Grüße Medvedev

Geschrieben

...so wie es aussieht, ist dieser Schlüssel mit keinem in der Liste für Lang-Heil. verknüpft, bzw. nicht aufgeführt.
Meistens haben diese Sonder-Schlüssel einen Buchstaben davor!
Ich würde mich bei meiner KK genauer informieren bzw. einen Antrag stellen!

Geschrieben
Am 17.1.2021 um 12:49 schrieb gianni:

...so wie es aussieht, ist dieser Schlüssel mit keinem in der Liste für Lang-Heil. verknüpft, bzw. nicht aufgeführt.
Meistens haben diese Sonder-Schlüssel einen Buchstaben davor!
Ich würde mich bei meiner KK genauer informieren bzw. einen Antrag stellen!

Danke für Deine Antwort!

kannst Du mir aus Deiner Erfahrung einen näherrungsweise vergleichbaren ICD-10 Code aus der aktuellen Liste 2021 empfehlen, den mein Arzt/ Sprichstundenhilfe auswählen könnte u. der im weitesten Sinne dem entspricht, was ich bisher verordnet bekommen habe.

Die Nummern sind ja jetzt auch entfallen: früher EX3b jetzt nur noch EX.

Die norwendigkeit der "langfristigen Behandlung" war in der "3" begründet.

Die Schädigung u. der Behandlungsbedarf am Gerät besteht weiterhin, daran hat sich mit dem Jahreswechsel nichts verändert.

Welcher Sonder- Schlüssel käme hier in Betracht?

Mein Behandler deckt EX, WS u. CS ab jeweils mit dem für mich notwendigen KG-Gerät.

Greift hier nicht "Langfristiger Heilmittelbedarf gemäß § 32 Absatz 1a SGB V siehe Anlage 2", der jeweils in der entsprechenden Rubrik des aktuellen HKL 2021 rechts unten in der Spatle aufgeführt ist?

https://www.kvhb.de/sites/default/files/richtlinie-heilmittel-2021.pdf insbesondere S. 34ff.

Herzlichen Dank für Deine Eure Antworten Gruß Medvedev

 

 

 

Geschrieben

Puhhh. Da bin ich echt überfragt, das ist zu spezifisch und zu bürokratisch für mich🤔 (Dschungel).
Normalerweise wissen das die Ärzte schon, was sie verschreiben können/dürfen und was nicht. Das läuft über deren Programm und wird automatisch mit dem richtigen Schlüssel verknüpft. Wie gesagt, notfalls bei deiner Kasse nachfragen ☝️

Geschrieben

Hallo "gianni", hallo Freunde,

herzlichen Dank für Deine Antwort, "gianni".

Ich frage mich nun, ob ich überhaupt einen neuen Antrag stellen muß/soll? Die Voraussetzung des "Langfristigen Heilmittelbedarfs" wurde mir senerzeit berits genehmigt. Bleibt diese Genehmigung nicht- auch über 1.1.2021 hinaus- nicht bis zur Aufhebung oder Erledigung in Kraft?

Wie ich bereits schrieb wären die Sprechstundenhilfen selbstverständlich bereit mir die Verordnungen weiterhin wie gewohnt auszustellen, allerdings scheitert das bereits bei der Eingabe der bisherigen Verordnungsmenge (20x/VO).

Nun wird befürchtet, daß nach einer bestimmten Verordnungsmenge vom Arzt keine weiteren mehr verordnet werden (Budget).

Erneut herzlichen Dank für Eure Antworten. Gruß Medvedev

 

Geschrieben

...ich verstehe nicht, warum du nicht mit deiner KK sprechen willst, die werden dich sicher nicht fressen! Nur sie haben die Möglichkeit, mit deinem Antrag, zusammen mit der med. Begründung/Attest des Arztes, dass sie dir einen bestimmten Schlüssel freischalten. So ist es nun mal mit den neuen HMR.
Ab 2021 werden (fast) alle bisherige Verfahren und Richtlinien ungültig!

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  • Beiträge

    • Na das ist doch mal eine hilfreiche Übersicht über deine Beschwerden. Natürlich ersetzt das nicht die Untersuchung aber hier lassen sich schonmal Hypothesen ableiten. Normalerweise sollte eine Verletztung nach solanger Zeit eigentlich abgeheilt sein. Manchmal dauert die Vollständige Heilung sogar 1 Jahr aber zumindest nach 3-6 Monaten müssten die Schmerzen wesentlich geringer sein. Was mich zu dem Gedanken führt daß deine Muskeln, Sehnen nicht das eigentliche Problem sind, sonderen dein Nervensystem. Eine Kompression der Nerven. Das muss aber nicht zwanghaft von der Lendenwirbelsäule kommen. Im Bereich der Leiste kann z.b. ein Leistennerv oder der N.femoralis eingeklemmt sein. Hast Du auch Hodenschmerzen? Es sollte sich unbedingt auch das sog. ISG (Iliosacralgelenk) angeschaut werden das häufig blockiert ist und Schmerzzustände ins Bein, Schambein, Beckenbereich provozieren kann.  Was auch noch möglich ist und einer der Häufigsten Ursachen für Beschwerden die immer noch present sind auch wenn die Muskulatur verheilt ist, sind Triggerpunkte TP Diese entwickelkn sich oft nach einer Verletzung und haben die Eigenschaft auszustrahlen. Diese sorgen sogar manchmal dafür keine Kraft im Bein zu haben. z.b. könnte ein TP im M.femoralis oder den Adduktoren in die Leiste oder ins Bein ausstrahlen. Oder ein TP ist am Sehnenansatz vom SIAS (Googeln!!!) ANsatz des M.femoris und strahelen ins Bein. Ruheschmerzen, ausstrahlen in Ruhe sind typisch dafür. Für Ruheschmerzen würde auch ein NErv sprechen.   
    • Hi Grüße, also ich merke eigentlich vier Arten von Schmerz. 1. Direkt am Ansatz rechts zieht es bei gewissen Bewegungen Richtung Schambein und in den Adduktor rein - es ist die Ansatzstelle vom Adduktor Longus & co. 2. Teilweise und manchmal nur zieht es mitten im Adduktorenbereich (ohne dass zwingend auch der Ansatz schmerzt) 3. Im Liegen habe ich DAUERHAFT die Schmerzen am Ansatzbereich neben bzw. unter dem Penisstrang beim Schambein…also die Ansatzstelle - allerdings nah an der Symphyse und weniger Richtung Innenseite - also Richtung Adduktorenverlauf. 4. Schmerzen und extremes Pudding-Gefühl und Kraftlosigkeit hinten (innen) am Bein oben vom Sitzbein / Pobacke aus bis Kniekehle herunter. Ich kann mich nicht bücken oder in die Hocke gehen mit Gewicht auf dem rechten Bein…nur aus dem linken Bein. Auch beim Treppe gehen geht das nur mit 80% Belastung über das gesunde, linke Bein.   weiter oben Richtung „klassischer“ Leiste ist die Haut ein wenig taub.   wie gesagt wurde insgesamt auch festgestellt Ödem Schambein, weiche Leisten und diskreter Labrumriss - weil ich keine Schmerzen beim Husten und Niesen habe, sowie durch eine Sonografie und durch eine Hüftgelenksinfiltration wurden die weichen Leisten und das Hüftgelenk als Hauptursache ausgeschlossen.
    • Guten Morgen Phillip, Ja das kann Ich Mir vorstellen daß das sehr belastend für Dich ist, weil Du eine Ungewissheit hast und deine Beschwerden auch schon länger. Könntest Du bitte nochmal erläutern ob deine Beschwerden eher lokal sind und wo, und ob sie entlang deiner Adduktoren ziehen? Hast du auch Taubheitsgefühle dabei und ein Brennen? ziehen die Schmerzen auch entlang der Leiste? Da dein Schmerz belastungsabhängig ist  spricht aufjedenfall für eine Muskuläre Verletzung, Sehnen, Ansätze.  Aus dem Stehgreif ist sowas natürlich schwierig da Wir Dich untersuchen müssen und die Strukturen abtasten. Was Ich nicht empfehlen würde  daß Du Übungen machst in deinen Schmerz hinein und  Dir schon die Zunge dabei abbeißt. Wo kommst Du denn her?    

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