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Geschrieben

Hallihallo,

in letzter Zeit bekomme ich vermehrt private Anfragen von Freunden und Bekannten und mittlerweile von Freunden derer, die ich teilweise nicht kenne, ob ich sie massieren würde. Bevor ich diese aber behandle, möchte ich mich rechtlich absichern.

Dazu hätte ich ein paar Fragen, die ihr mir hoffentlich beantworten könnt.

Muss ich es meiner Chefin melden bzw. eine Genehmigung einholen? Was kann ich machen, wenn sie es nicht möchte? Ist es ein Interessenkonflikt mit der Praxis? Dazu muss ich sagen, dass meine Arbeitsstelle eine halbe Stunde Fahrzeit (>35km) entfernt ist und ich in der Gegend auch niemanden behandeln würde. Es geht um Kunden, die in entgegengesetzte Richtung wohnen. Ein absolutes NoGo wäre für mich auch das Behandeln von Praxispatienten.

Welches Gewerbe müsste ich anmelden (es sollen nur Wellnessmassagen sein) und wo? -> Welche Kosten erwarten mich?

Welche Versicherungen brauche ich? -> Kosten?

 

Vielen Dank im Voraus für jegliche Tipps!

LG Tyggegummi

Geschrieben

Würde daraus kein großes Thema machen. Was du in deiner Freizeit machst, kann doch deiner Chefin egal sein. Wie du schon sagst, solange es keine Patienten der Praxis sind. Dann ist das sehr wohl ein Thema. Musst es ja niemanden sagen. Und ob du als Entlohnung was bekommst... naja herrje. Ich behandel ab und an auch Sportler , welche meine Kumpels sind, die sagen dann danke, geh dir von den 5€ ein Eis kaufen. Willst du deshalb ein Gewerbe anmelden? Dann gibst du 90% wieder ab :D Wenn du es aber im großen Stile anfängst, sollte man schon schauen das man da abgesichert ist. Daher würde ich nicht unbedingt Freunde von Freunden deren Freunde behandeln. Sondern nur Leute die dir auch nicht an die Karre fahren wenn was sein sollte. Warum willst du ein Gewerbe anmelden? Wie umfangreich wird das`?

Geschrieben

Ich sehe das mehr Schwarz und Weiss. :)

Wenn du jemandem einen Gefallen tust und ihn mal eben massierst ist das OK. Es ist auch voellig in Ordnung wenn er dir im Gegenzug auch einen Gefallen tut.

Fangst du allerdings an, dass zu einer regelmaessigen Sache zu machen und du laesst dich dafuer bezahlen, dann ist das ein offizielles Geschaeft und faellt unter Schwarzarbeit, wenn du es nicht versteuerst. Und natuerlich bist du versicherungstechnisch nicht abgesichert.

In Bezug auf Interessenkonflikt - das ist in deinem Arbeitsvertrag verankert. Unbedingt nachschauen.

Kann dir leider nichts zur Gewerbeanmeldung sagen.

Gruss,

Anna

Geschrieben

Danke für eure Antworten!

Die Sache ist, dass ich so viele Anfragen habe, dass ich problemlos jeden Samstag 2-3 Personen zum Behandeln hätte. Es wäre für mich eine gute zusätzliche Einnahmequelle. Mein eigentliches Problem ist aber, dass Bekannte meine Handynummer einfach weitergegeben haben, weil es ja „gaaanz nette Leute sind, die mich nicht anschwärzen würden“. Diese habe ich bisher aber nicht behandelt, eben weil es unter Schwarzarbeit fallen würde und ich keine Lust auf Ärger habe.

Zurzeit möchte ich mich nur informieren, wie ich es rechtlich absichern kann und um auszurechnen, ob es letztlich finanziell überhaupt lohnenswert wäre.

Danke für den Tipp, Anna. In meinem Arbeitsvertrag steht lediglich, dass ich keine Physiopraxis im Umkreis von 7km eröffnen darf.

LG

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Gast
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    • Gast Autsch
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