bleibt die frage an mir hängen: muss ich die kassenzulassung sofort beantragen oder reicht es, das die praxis, von der ich dann aus arbeite dies hat?
bin als berufseinsteiger noch nicht so wirklich informiert....
du mußt nur dein zeugnis beim regierungspräsidium beantragen. antrag zusammen mit ärztlichem attest, polizeilichem führungszeugnis und dem leistungsnachweis der prüfungen dort hinschicken. zumindest war das bei mir so.
die krankenkassenzulassung brauchst du nur wenn du dich selbständig machst oder wenn du eine fobi mitbringst, die die praxis vorher noch nicht hatte, die aber abrechnungsfähig ist. das macht dann aber die praxis.
27.09.2007 14:48
die krankenkassenzulassung brauchst du nur wenn du dich selbständig machst oder wenn du eine fobi mitbringst, die die praxis vorher noch nicht hatte, die aber abrechnungsfähig ist. das macht dann aber die praxis.
lg louie