> Pressemeldung des Bundesverwaltungsgerichts
Das könnte heißen, dass Physiotherapeuten legal die Möglichkeit bekommen Patienten ohne vorherigen Arztbesuch zu behandeln.
Sinnvolle Anwendung könnten hierbei zum Beispiel redizivierende Erkrankungen oder Standartfälle sein. Welche Nachweise genau und ob es dafür eventuell gar Prüfungen geben wird steht erst fest, wenn das komplette formulierte Urteil veröffentlicht wird.
Ich persönlich halte das für eine gute Entwicklung, da es die Gesetzeslücke schließt, ob man als Therapeut abgesichert ist private Folgebehandlungen durchzuführen. Man darf gespannt sein, wo das Urteil den Grat zwischen Arztzwang und direktem Einstieg zur Therapie zieht.
Nichts muss für immer so sein, nur weil es immer so gewesen ist.
