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  1. Hallo zusammen, ist eine Selbständigkeit als Physiotherapeut oder Masseur ohne medizinische Ausbildung möglich? Was sind die rechtlichen Rahmenbedingungen? Es werden viele Kurse als Massagetherapeuten angeboten? Wer hat da Erfahrung und kann diese mit mir teilen? Danke vorab!
  2. Hallo liebe Kollegen, ich möchte mich als mobile Physiotherapeutin (=Hausbesuche) selbständig machen und wüsste nun gerne, welche Voraussetzungen dafür benötigt werden. Ich möchte ausschließlich Patienten mit Privatversicherung behandeln, also keine Kassenzulassung nötig. Abgeschlossene Berufsausbildung, Privathaftpflicht sowie Berufshaftpflicht schon vorhanden. Gibt es sonst Auflagen, die ich erfüllen muss bzw. Institutionen, wo ich gemeldet sein muss? Außerdem, darf ich Behandlungen abrechnen, wie z.B. Manuelle Therapie, ohne die Fortbildung abgeschlossen zu haben? Würde mich sehr über eure Hilfe freuen! Schon mal vielen Dank im Voraus! MJ
  3. Mein Name ist Ines Przykuta und ich bin seit ca 11 Jahren als Logopädin in Hamburg Neugraben tätig. Nun plane ich, mich in Hamburg Neugraben selbständig zu machen. Zur Zeit stehe ich in Verhandlungen um Praxisräume mit einer Größe von 142 qm und zwei getrennten WCs. Hierfür suche ich weitere Therapeuten zur Gründung einer Praxisgemeinschaft. Über Interessenten oder Anregungen würde ich mich freuen! Mit freundlichen Grüßen, Ines Przykuta
  4. Physiotherapeuten helfen in ihrer täglichen Arbeit anderen Menschen, ihre Gesundheit und ihr körperliches sowie seelisches Wohlbefinden aufrechtzuerhalten bzw. wiederzuerlangen. Doch dabei sind sie nicht vor Irrtümern und Fehlern gefeit. Schnell kann eine kleine Unachtsamkeit nicht nur ihren Ruf gefährden, sondern auch hohe Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Aber auch ein Unfall in der Freizeit, der den Physiotherapeuten daran hindert, seine Tätigkeit – zumindest für eine gewisse Zeit – weiter auszuführen, kann hohe finanzielle Einbußen zur Folge haben. Daher ist es wichtig, dass sich Physiotherapeuten optimal absichern. Doch was gilt in diesem Zusammenhang als optimale Absicherung? Bei einigen Policen ist es wesentlich, dass die Versicherungen auf Physiotherapeuten zugeschnitten sind. Darüber hinaus benötigen Physiotherapeuten zum Teil weitere Versicherungen, die in anderen Branchen nicht erforderlich sind. Berufshaftpflicht: Für Physiotherapeuten ein Muss Eine für Physiotherapeuten unerlässliche Versicherung ist die Berufshaftpflicht. Denn auch wer mit seiner Arbeit nur Gutes bewirken will, kann ungewollt – sei es durch Behandlungsfehler, Ungeschicklichkeit oder ein Versehen – einem Dritten einen Schaden zufügen. Verursachen Sie im Zusammenhang mit Ihrer Praxis bei einem Patienten, einem Vertragspartner oder einem Lieferanten einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden, werden nicht selten hohe Schadenersatzansprüche geltend gemacht. Gegen solche Risiken können Sie sich jedoch mit einer beruflichen Haftpflichtversicherung absichern, die speziell auf die Anforderungen medizinischer Heilberufe, wie etwa Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden oder Krankengymnasten, zugeschnitten ist. Sind die Ansprüche des Geschädigten berechtigt, leistet der Haftpflichtversicherer dann die geforderte Entschädigung. Ein Großteil der Angebote zur Berufshaftpflicht für eine freiberufliche bzw. selbstständige Tätigkeit umfassen darüber hinaus Zusatzleistungen, wie beispielsweise einen Schlüsselverlust. Praxisinhaltsversicherung: Gegen Schäden in der Praxis absichern Eine weitere unverzichtbare Versicherung für Physiotherapeuten stellt die sogenannte Praxisinhalts- bzw. Praxisinventarversicherung dar. In vielen Praxen befinden sich kostspielige Behandlungsgeräte, aufwendige EDV-Ausstattungen und teure Einrichtungsgegenstände. Doch selbst wenn die Einrichtung der Praxis eher kostengünstig gestaltet ist – im Falle eines Einbruchs, Brandes oder Feuers können die hierdurch entstandenen Schäden schnell teuer für Sie werden. Denn auch für Schäden, die durch Löschwasser oder beim Einbruch an Türen und Fenstern entstehen, müssen Sie selbst aufkommen, wenn kein Verursacher haftbar gemacht werden kann. Sie können sich jedoch mit einer Praxisinhaltsversicherung kostengünstig gegen solche Risiken absichern. In der Regel kommt der Versicherer für solche Schäden auf, die im Zusammenhang mit Einbruch-Diebstahl, Vandalismus im Rahmen eines Einbruchs, Feuer, Raub, Explosion und Leitungswasser entstehen. Sollte infolge eines dieser Schadenereignisse eine Betriebsunterbrechung unumgänglich sein, übernimmt die Versicherung in der Regel etwa die laufenden Kosten und den entgangenen Gewinn. Bei einigen Versicherern besteht darüber hinaus die Möglichkeit, Glasbruch gegen einen Zuschlag in den Versicherungsschutz mit aufzunehmen. Andernfalls sollte separat eine Glasversicherung abgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn in den Praxisräumen große Schaufenster vorhanden sind. Ob der Abschluss weiterer Zusatzklauseln wie beispielsweise einer Elementarschaden- oder Sturmversicherung empfehlenswert ist, hängt im Einzelfall von der Lage des Betriebes ab. Private Unfallversicherung mit verbesserter Gliedertaxe für Heilberufe Doch nicht nur Ereignisse in der Praxis und während der Arbeitszeit bergen für Physiotherapeuten hohe Risiken hinsichtlich finanzieller Einbußen. Angesichts der Tatsache, dass die Mehrheit der Unfälle in der Freizeit geschehen, in der der gesetzliche Unfallschutz nicht greift, sollten Physiotherapeuten darüber hinaus über eine private Unfallversicherung verfügen. Beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung sollte jedoch darauf geachtet werden, dass eine Police gewählt wird, für die die verbesserte Gliedertaxe für Heilberufe gilt. Im Versicherungsrecht wird mithilfe der Gliedertaxe der Grad der Invalidität und darauf basierend die Höhe der Leistung im Schadenfall ermittelt. Verlieren Physiotherapeuten beispielsweise ihre Daumen oder können diesen nicht mehr bewegen, bedeutet das in der Regel ein Ende ihrer beruflichen Einsatzfähigkeit. Herkömmliche private Unfallversicherungen würden in einem solchen Fall jedoch nur 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme zahlen. Gilt hingegen die verbesserte Gliedertaxe für Heilberufe, erhalten Physiotherapeuten jedoch mindestens 60 Prozent der Versicherungssumme. Die höheren Prozentsätze sind darauf zurückzuführen, dass Angehörige von Heilberufen unter einer solchen Beeinträchtigung im Rahmen der zu bewältigenden Arbeitsaufgaben besonders stark leiden. Nicht zu vergessen ist eine häufig angegliederte Berufsunfähigkeitsversicherung für Physiotherapeuten, da wie bereits angesprochen ein fitter Körper nahezu Voraussetzung für die Ausübung unseres Berufes ist. Copyright: © marasanya - Fotolia.com
  5. Hallo werte Kollegen. Neulich habe ich mit meinen Freund rumgesponnen wie ich meine derzeitige Arbeitslosigkeit beenden könnte. Wir sind auf die Idee gekommen das ich 2x wöchentlich in das Callcenter komme, in dem er arbeitet und dort die Angestellten massiere. Da er eine leitende Position hat könnte er mir entsprechenden Kontakt vermitteln und Interesse seitens seiner Kollegen ist vorhanden. Mir würde kostenlos ein Raum und eine einfache Liege zur Verfügung stehen. Ansonsten arbeite ich auf eigene Kosten. Ich würde dies auch in anderen Callcentern anbieten wollen. So nun würde ich gern wissen welche Versicherungen brauche ich außer Kranken-Rechtschutz-, Personenhaftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherung ? Welche Leistungen außer klassischer Massage darf ich ohne Rezept noch anbieten? Ich verfüge über die Weiterbildungen MLD und Marnitz. Demnächst auch WIrbelsäulentherapie nach Dorn und Breuß. Brauche ich noch irgendwelche anderen Zulassungenz.B. bei den Krankenkassen? (ich will ausschließlich Privatleistungen anbieten) Könnte ich eine Förderung bekommen? Ich brauche lediglich Handtücher, Desinfektionsmittel, Massagelotion und einen Quittungsblock. Was muss ich sonst noch beachten? Ist diese Idee überhaupt sinnvoll? Ich freue mich jetzt schon auf eure Ratschläge^^
  6. Hallo, Ich bin Masseur und med. Bademeister und möchte mobil Massagen anbieten. Einmal für Privat Personen und in Unternehmen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das bedeutet das ich nicht auf Rezept arbeite (werden ja kaum noch welche ausgestellt) und meine Massage streng genommen nur Wellness sein dürfen. Muß ich nun, obwohl ich examiniert bin, ein Gewerbe anmelden damit das Finanzamt mir später nicht aufs Dach steigt? Eine weitere Frage, die mich beschäftigt ist, wie könnte so ein Vertrag zwischen mir und einem Unternehmen aussehen.? Bin für Antworten sehr dankbar! Schöne Grüße Alexandre
  7. Hallo, ich bin seit Okt 2011 Physiotherapeutin und arbeite Vollzeit in einer Praxis. Momentan kreisen mir immer wieder die Gedanken von Selbstständigkeit oder Freiberuflich durch den Kopf. Jedoch weis ich nicht so recht wo ich da anfangen sollte mir das durchzuplanen bzw. auf was man alles achten sollte. Versicherungen etc. Ein paar meiner Pat. haben schonmal gefragt ob ich nicht auch zu Ihnen nach Hause kommen würde, aber auf Rezept geht das ja nicht oder? wenn dann nur Privatpatienten. Wie habt ihr das gemacht? Reicht es nur ein Gewerbe anzumelden? Wo kann man sich ausführlich informieren? Im Internet finde ich so viel, aber leider auch so viele alte Einträge. Falls mir jemand Helfen kann, bzw einen Tipp für mich hat. Immer her damit Danke schonmal LG Jara
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