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  1. Zukünftig müssen Millionen Versicherte mit Zusatzbeiträgen ihrer Krankenkassen rechnen, da eine neue Reform vom Bundestag gebilligt wurde. Dies hat zu Folge, dass sich der Beitragssatz zwar vermindert, die Kassen aber stattdessen Extra-Zahlungen erheben können, welche sich am Einkommen jedes Einzelnen orientieren. Dieses neue Gesetz soll ab Januar 2015 in Kraft treten und dabei den noch geltenden Beitragssatz von 15,5 auf 14,6 Prozent senken. Woraufhin es zukünftig nur an den Krankenkassen selbst liegt, ob sie noch Aufschläge erheben wollen oder nicht. Darüber hinaus wird der Arbeitgeberanteil gesetzlich auf 7,3 Prozent festgelegt, was von der Regierung mit dem Versuch, Arbeitsplätze zu Sichern begründet wird. Somit entfällt künftig auch der Sonderbetrag von 0,9 Prozent, den Arbeitnehmer sonst immer zu zahlen hatten. Krankenkassen werden sparen um Beiträge klein zu halten Diese Gesetzesänderungen wurden von Koalitionsabgeordneten zugestimmt, während die Opposition das Gesetz einstimmig ablehnte. Gesundheitsstaatssekretärin Annette Widmann-Mauz von der CDU äußerte sich daraufhin dazu und gab an, dass sie davon ausgehe, dass mit dieser Änderung bis zu 20 Millionen Krankenkassenversicherte finanziell entlastet werden können, was vor allem daran liegt, dass gut laufende Versicherungen, keine Veranlassung haben werden, hohe Zusatzbeiträge zu erheben. Dass die Zusatzbeiträge jedoch komplett entfallen, wird jedoch nicht erwartet. Die Sozialverbände Vdk und SoVD kritisierten dies und wollen bei der alten Reform bleiben, da sie annehmen, dass die zu erwartenden Kostensteigungen auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden, wohingegen dem Arbeitgeber keine weiteren Kosten entstehen. Es wird von Summen bis hin zu 150 Milliarden Euro gesprochen, die die Versicherten in den nächsten fünf Jahren mehr zahlen müssen, als ihre Arbeitgeber. Darüber hinaus gab es Vorwürfe, dass aufgrund des neuen Gesetzes alle Versicherten ihre Krankenkasse in der Zukunft nur nach der Höhe der Zusatzbeiträge wählen, anstatt auf die Qualität zu achten. SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach lies daraufhin verlauten, dass lediglich ein "Preis- jedoch kein Qualitätswettbewerb gewollt ist" Physiowissen Fazit: Physiotherapie als Zusatzversicherung? Die Krankenkassen sind mit dieser Gesetzvorlage einen Schritt näher in Richtung Marktwirtschaft angekommen. Zu groß war in den letzten Jahren des Einheitsbeitrags die Verlockung, Überschüsse nicht an die Patienten weiterzugeben. Die Gefahr bleibt jedoch, dass Krankenkassen mit besseren Leistungen und daraus resultierenden hohen Mehrausgaben diese auch weitergeben werden, wogegen die Patienten Ihre Versicherung wohl meist ausschließlich nach dem Beitragssatz wählen werden. Mittelfristig kann es meiner Meinung nach gar nicht anders sein, als dass zusätzliche Leistungen in Extra-Paketen dazu gebucht werden müssen. Möge die Hoffnung bestehen bleiben, dass die Physiotherapie nicht irgendwann zur Zusatzversicherung wird, wie es bereits im Versorgungsbereich der Zahnärzte und Optiker zur Normalität geworden ist. Copyright: © thomasp24 - Fotolia.com
  2. Ärzte wollen mit radikaler Erneuerung der Krankenversicherung die Zukunft verbessern! So, oder ähnlich lauten die Schlagzeilen. Gemeint ist der Einheitsbeitrag für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen. Hier sind bis maximal 170 Euro pro Monat im Gespräch. Die Ärzte wollen damit eine Krankenkassen-Revolution. Sie fordern, unabhängig vom monatlichen Einkommen des Versicherten, einen einheitlichen Gesundheitsbeitrag. Das heißt, statt des prozentualen Beitrags, sollen künftig alle der etwa 70 Millionen gesetzlich Versicherten ein Beitrag von 130 bis 170 Euro im Monat zahlen. Der Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery meint, zur Förderung des Wettbewerbs müssten die Kassen wieder mehr Finanzautonomie erhalten. Die Prämie soll von den Krankenkassen festgesetzt werden. So will Montgomery die Krankenversicherung „umkrempeln“ Der Arbeitgeberanteil bleibt wie bisher fest bei 7,3 Prozent. Der Arbeitnehmeranteil von derzeit noch 8,2 Prozent wird in einen Pauschalbeitrag umgewandelt. Dieser Beitrag gilt dann für alle Versicherten der jeweiligen Kasse, während die Höhe die Kasse selbst bestimmen kann. Dieser Betrag soll laut Ärzteschaft anfangs bei etwa 130 bis 170 Euro liegen. Die beitragsfreie Mitversicherung bei Eheleuten fällt weg. Weiterhin mitversichert sind sie lediglich während der Elternzeit oder Pflegeauszeiten. Weiterhin beitragsfrei bleiben mitversicherte Kinder. Sollte der Beitrag 9 Prozent des Haushaltseinkommens des Versicherten übersteigen, zahlt den Rest der Staat aus Steuermitteln. Zum Haushaltseinkommen zählen allerdings auch zum Beispiel Zins- oder Mieteinkünfte. Alle Neugeborenen, auch privat Versicherte, sollen ein Konto erhalten. Darauf zahlt der Staat bis zum Ende des 18. Lebensjahres monatlich rund 100 Euro ein, um die Krankenkosten im Alter abzudämpfen. Demnach kommen etwa 20.000 Euro bis zur Volljährigkeit zusammen. Mit diesem Geld sollen die Mitglieder der privaten Krankenversicherung (PKV), deren Beitrage im Alter stark ansteigen, entlastet werden. Zwar zahlen ältere, gesetzlich Versicherte keine steigenden Beiträge, so werden aber höhere Kosten auf alle Versicherungsnehmer umgelegt. Das gesparte Geld soll hier ebenfalls entlasten. Kritik und Reaktionen Bundesgesundheitsminister Bahr (FDP) befürwortet das jetzige einkommensabhängige Finanzierungsmodell der Krankenversicherung. Er sagt aber auch, dass die Festschreibung des Beitragssatzes inklusive zusätzlich fließender Steuermittel richtig sei. Ebenso kritisierte der VDEK, Verband der Ersatzkassen die Reformvorschläge der Bundesärztekammer. Laut dem Verband wollten die Ärzte mit mehr Eigenbeteiligung die Versicherten noch stärker belasten. Dagegen hält jedoch Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse, Montgomerys Plan zur Einheitsabgabe zumindest für eine „interessante Diskussion“. So sei laut Baas zum einen die geplante Beitragshöhe realistisch und zum anderen der Sozialausgleich aus Steuermitteln richtig. Aber das Finanzierungssystem hinkt daran, dass die Krankenkassen den eigenen Entscheidungsspielraum nur über die Prämie oder den Zusatzbeitrag hätten. Patientenvertreter Ulrike Mascher vom Sozialverband VdK Deutschland äußert sich kritisch, denn eine Neuauflage des Modells der „einkommensunabhängigen Kopfpauschale“ sei kein echter Beitrag für eine zukunftsstabile Krankenversicherung. Die CDU hat vor einigen Jahren schon einen ähnlichen Entwurf mit der Kopfpauschale vorgestellt. Stephan Schmied, Physiowissen - generell ist es immer gut, wenn bestehende Systeme hinterfragt werden. Auch wenn 170€ auf den ersten Blick fast schon günstig erscheint darf man sich keine falschen Illusionen machen. Zum einen fallen Ehepartner aus der Beitragsfreiheit heraus und werden zu kostenpflichtigen Mitgliedern, was besonders Familien mehr belastet. Zum zweiten bringt diese Regelung erst eine Entlastung ab einem Einkommen von über 2073 Euro - entlastet also mal wieder die Mehrverdiener! Copyright: © macgyverhh - Fotolia.com
  3. Nach einer Untersuchung der Unternehmensberatung McKinsey & Company, hat sich herausgestellt, dass die privaten Krankenkassen für die zukünftig anfallenden Ausgaben keine ausreichenden Rückstellungen für ihre Versicherten bilden. Sie haben zwar 150 Mill. Rücklagen für ihre 90 Mill. Versicherten gebildet, dies wäre jedoch viel zu wenig. Es müssten jährlich 24 Mill. zusätzlich zurück gelegt werden. Diese Rechnung würde aber auch nur funktionieren, wenn die medizinischen Versorgungskosten der nächsten 40 Jahre nur um 4,4 % steigt. Die Beiträge der privaten Versicherungen sind in den letzten 10 Jahren um 74, 6 Prozent gestiegen. Bei der gesetzlichen Versicherung sind die Beiträge in den letzten 40 Jahren von 750 Euro auf 7.100 Euro gestiegen, d. h. wenn man dieser Rechnung folgt, würde man in 40 Jahren ca. 67.000 Euro Jahresbeitrag je Versicherten verlangen müssen. Der grundsätzliche Unterschied bei den Krankenkassen besteht in der Finanzierung. Die PKV finanziert sich nach dem Kapitaldeckungsverfahren. Die eingezahlten Beiträge der Mitglieder werden am Kapitalmarkt angelegt und es wird ein Deckungskapital gebildet, mit dem alle laufenden und zukünftigen Ansprüche abgedeckt werden sollen. Die Beiträge, die die Mitglieder zahlen hängt nicht wie bei der GKV vom Einkommen ab, sondern vom Leistungspaket. Dieses Paket wird nach persönlichen Risikofaktoren (Alter, Gesundheitszustand) gewählt. Diese Leistungen sind dann ein Leben lang gültig. Während in der gesetzlichen Versicherung die Leistungen vom Gesetzgeber festgelegt werden und diese können je nach finanzieller Lage geändert und gekürzt werden. Die GKV finanziert sich nach dem Umlageverfahren, d.h. die eingezahlten Beiträge der Mitglieder werden sofort für die Ansprüche anderer Mitglieder genutzt, somit können kaum Rücklagen gebildet werden. Dieses System funktioniert solange es ausreichend Beitragszahler gibt. Jedoch wirkt der demographische Wandel, die hohe Arbeitslosigkeit und die vielen Geringverdiener dem sehr entgegen. Die Beiträge beider Systeme sind abhängig von der Inflation und dem medizinischen Fortschritt. Die gesetzliche Krankenkasse trägt zusätzlich das Problem der Bevölkerungsstruktur. Eine gute Alternative ist wahrscheinlich eine Mischform aus beidem. Leidtragende dieses Systems sind hauptsächlich die Patienten. Im Anschluss daran Ärzte, Kliniken, Praxen und Physiotherapien. Diese können immer weniger bei den Kassen abrechnen. Viele Leistungen müssen bereits jetzt von den Patienten privat getragen werden. Man muss um jeden Patienten wetteifern. Die Praxen, Physiotherapien etc. müssen immer mehr Zusatzleistungen und Zusatzverkäufe erbringen um noch ausreichend Umsätze zu erzielen. In Folge dessen entwickelt sich eine gesundheitliche 2 Klassen Gesellschaft und man kann jetzt schon Ärzte und diverse Fachärzte, wie zB Zahnärzte, Hautärzte oder Augenärzte finden, bei denen man als gesetzlich Versicherter vergeblich um einen Termin bittet. Diese Teilung ist bei Physiotherapeuten glücklicherweise noch nicht in dem Maße vollzogen, jedoch zeigt sich schon seit einigen Jahren, dass die Bezahlung für geleistete Heilmittel kaum noch reicht faire Löhne zu zahlen. In Deutschland ist das Gesundheitssystem im internationalen Vergleich noch hervorragend. Es gibt eine freie Arztwahl, geringe Wartezeiten und der medizinische Fortschritt weit voran. Man kann nur hoffen, dass man eine gute Lösung für das immer stärker aufsteigende Problem findet. Copyright: © cirquedesprit - Fotolia.com
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