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  1. Eine nahtlose Rückkehr in den Alltag scheint für viele an Krebs Erkrankte nach den Behandlungen unmöglich. Oft hat man mit psychischen Problemen zu kämpfen und der Körper ist geschwächt. Hier ein Einblick, welche Rehamöglichkeiten es gibt und welche Kostenträger die Behandlungen übernehmen. Um dem Patienten Hilfe beim Start in einen neuen Lebensabschnitt zu bieten, ist eine therapiebegleitende Krankengymnastik äußerst wichtig. Dabei wird der Kreislauf angeregt und die Muskulatur gekräftigt. Wenn infolge gestauter Lymphflüssigkeit etwa ein Bein geschwollen ist, kann Lymphdrainage zur Anwendung kommen, um die Beschwerden zu lindern. Insbesondere im Rahmen von Rehabilitationsmaßnahmen wird Wert auf solch aufbauende Therapien gelegt. Welche spezielle Therapie für einen Krebspatienten die richtige ist, hängt von den individuellen Merkmalen ab. Zu beachten sind hierbei auch das Alter und das Vorhandensein anderer Erkrankungen. Auch die Art des Tumors ist entscheidend für die richtige Therapiewahl. Hierbei sind der Gewebetyp, die Wachstumstendenz, die Größe und die Lage genauso entscheidend wie auch eine etwaige Streuung. Eine Rehabilitationsbehandlung sollte sich an den Krankenhausaufenthalt anschließen und kann sowohl in ambulanten Einrichtungen als auch in speziellen Rehabilitationskliniken durchgeführt werden. Damit soll eine optimale Versorgung gesichert sein. Mögliche Nebenwirkungen der Krankheit oder der Behandlung sollen verringert und gleichzeitig der Erfolg einer bereits durchgeführten Therapie gefestigt werden. Auch eine Reha bei Krebs wird speziell auf den Einzelnen abgestellt – je nach Art der Erkrankung und dem individuellen Krankheitsverlauf. Der zuständige Leistungsträger Für Rehabilitationsleistungen sind in Deutschland unterschiedliche Leistungsträger zuständig. Man muss daher klären, wer letztlich die Leistungen bewilligen kann. Um Leistungen zu bekommen, muss eine Reha-Maßnahme selbst beantragt werden. Sie erfolgt nicht automatisch. Grundsätzlich ist der Antrag beim zuständigen Leistungsträger zu stellen. Da jedoch alle Träger zur Zusammenarbeit verpflichtet sind, wird der Antrag, egal bei wem er gestellt wurde, binnen 14 Tagen an den zuständigen Leistungsträger weitergeleitet. Zudem gibt es deutschlandweit gemeinsame Servicestellen der Rehabilitationsträger, die bei der Inanspruchnahme der Leistungen und der Antragstellung behilflich sind. Welcher Kostenträger für ein Anschlussbehandlung (AHB) bzw. eine Reha bei Krebs zuständig ist, muss von Fall zu Fall geprüft werden. In der Regel übernimmt Behandlungen, die der Wiedereingliederung ins Berufsleben dienen, die Rentenversicherung. Die Unfallversicherung ist zuständig, wenn die Behandlungen aufgrund einer Berufskrankheit (etwa Hautkrebs bei Betroffenen, die ständig im Freien arbeiten müssen) oder einer arbeitsbedingten Gesundheitsgefahr (wie Einatmen von mineralischem Staub) notwendig geworden sind. Die Krankenversicherung zahlt, wenn Reha-Maßnahmen erforderlich sind, um eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden oder zu lindern. Wenn man privat versichert ist, hängt es vom Vertrag ab, ob die Kosten übernommen werden. Das sollte bestenfalls vor dem Zustandekommen des Vertrags geklärt werden. In der Regel werden die Ausgaben für eine Anschlussheilbehandlung aber übernommen. Die Sozialhilfe ist als Kostenträger für alle beantragten Maßnahmen zuständig, die nicht in den Zuständigkeitsbereich anderer Reha-Träger fallen. Möglichkeiten einer Reha bei Krebs Eine Krebs Reha erfolgt nach der Krebsbehandlung und dauert in der Regel drei bis vier Wochen. Dabei kann es durchaus auch zu Wartezeiten von drei Monaten oder mehr kommen – je nachdem wo man untergebracht wird oder untergebracht werden will. Die Reha kann stationär oder ambulant erfolgen. Eine Verlängerung ist möglich, wenn Arzt oder Klinik die Verlängerung medizinisch-therapeutisch begründen. Grundsätzlich unterscheidet man Medizinische Rehabilitation Sie umfasst – meist medizinische – Maßnahmen, die auf die Erhaltung oder Besserung des Gesundheitszustands ausgerichtet sind. [5] So regt etwa eine therapiebegleitende Krankengymnastik den Kreislauf an und kräftigt die Muskulatur. Berufliche Rehabilitation Sie dient der Eingliederung des Krebspatienten in sein vorheriges Arbeitsleben. Dabei kann es sich um Maßnahmen wie Umschulung, Weiterbildung oder Umgestaltung des früheren Arbeitsplatzes auf die jetzigen Bedürfnissen des Erkrankten handeln. Soziale Rehabilitation Sie zielt auf die Bewältigung der individuellen Anforderungen im Alltag und der Wiedereingliederung in das soziale Umfeld ab. [1] Ist der Patient nicht in der Lage, seinen Haushalt eigenständig zu führen, wird ihm je nach Hilfebedarf eine Haushaltshilfe bewilligt. Onkologische Rehabilitation Sie gehört zur medizinischen Rehabilitation und wird oft in einer Spezialklinik durchgeführt. Die Reha bei Krebs bietet neben medizinischen Behandlungen u.a. auch Physiotherapie, sportliche Betätigung, psychologische Beratung, Entspannungsverfahren, kreative Therapien und Ernährungsberatung an. Wie sehen die Zuzahlungen aus? Auf wie viele Behandlungstage die Reha-Zuzahlung begrenzt ist, hängt von der Art der Leistung, von der Dauer der Leistung und vom Kostenträger ab. Zu stationären Vorsorge- und Reha-Maßnahmen muss eine Zuzahlung von 10,- Euro je Tag geleistet werden. Die Zuzahlung ist für die gesamte Dauer der Maßnahme zu zahlen, längstens jedoch 42 Tage. Bei einer Onkologie Reha unmittelbar im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung muss allerdings für längstens 14 Tage eine Zuzahlung von 10,- Euro je Tag geleistet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen (geringes Einkommen oder ALG II)) können sich Versicherte vollständig oder teilweise von den Zuzahlungen befreien lassen. Zuzahlungen, die im laufenden Kalenderjahr bereits für eine Krankenhausbehandlung oder AHB geleistet wurden, werden angerechnet. Reha bei Krebs für mehr Lebensqualität Mit Hilfe spezieller, auf den Krebspatienten abgestellte Reha-Maßnahmen steigt das allgemeine Wohlbefinden des Krebspatienten und seine Beschwerden gehen deutlich zurück. Die positiven Wirkungen bei einer Reha nach Krebs werden noch verstärkt, wenn im Anschluss an die stationäre Rehabilitation weiterhin ambulante Therapien durchgeführt werden. Vor allem wird das Selbstwertgefühl gestärkt und der eigene Körper besser akzeptiert. Auch wenn eine Krebs Reha in den meisten Fällen äußerst wertvoll ist, muss kein Krebspatient daran teilnehmen. Da eine Rehabilitation immer speziell auf die individuelle Erkrankung abgestimmt wird und die vorangegangenen Behandlungen und Therapien mitberücksichtigt werden, ist eine Teilnahme aber allemal eine Überlegung wert – zumal fast allen Krebspatienten eine Reha zusteht. Die Rahmenbedingungen sind für gesetzlich Versicherte im Sozialgesetzbuch festgelegt (SGB V). Für privat Versicherte und Beihilfeberechtigte gibt es eigene Bestimmungen. Autor: maggie2 Foto: photographee.eu | depositiphotos.com
  2. Hallo, ich würde gerne einen Aquafitnesskurs als Präventionskurs bei den Krankenkassen einreichen. Ich habe mich auch schon bei der zentralen Prüfstelle erkundigt, aber ich bin mir nicht sicher was ich dort genau eintragen soll. Insbesondere gibt es eine Rubrik: Ziele, Inhalte und Methodik. Was ist damit gemeint? Bezieht sich das auf allgemeine Inhalte oder soll es eine Beispielstunde sein? Oder muss ich sogar jede einzelne Stunde auflisten? Vielen Dank für die Hilfe!
  3. Hallo! Ich bin Schülerin eines Gymnasiums und muss einen Praktikumsbericht schreiben. Ich habe mein Praktikum bei einer Physiotherapie-Praxis gemacht. Eine der Aufgaben ist, einen aktuellen Bezug zu politischen oder wirtschaftlichen Dingen zu knüpfen. Mein Lehrer machte das Beispiel Krankenkassen. Leider weiß ich darüber wenig Bescheid. Kennt sich da jemand gut aus? Was sind Probleme? Wie stehen Krankenkassen zu Physiotherapie und Krankengymnastik? Ich hoffe sehr, dass mir jemand helfen kann. Danke im Vorraus, Elisa.
  4. Obwohl ein massiver Überschuss im Gesundheitsfond vorhanden ist, dürften gesetzlich Versicherte erst einmal nicht aufatmen, denn eine Senkung der Beiträge ist nicht in Sicht. Der Fond wird mit einem großen Plus dastehen. Es kann durchaus ein Plus von über zwei Milliarden Euro vorhanden sein und trotzdem kämpfen einige Kassen ums "Überleben". Dies klingt erst einmal widersprüchlich, doch es liegt an der Arbeit des Fonds. Jeder Patient zählt seine Praxisgebühr und evtl. Zuschüsse. Ältere Menschen mit häufigeren Gebrechen sind teurer als noch junge und gesunde Menschen. Reiche die Zahlungen nicht auch werden die Beiträge erhöht in einen Zusatzbeitrag. Einziger Vorteil ist, dass die Kassen nun gezwungen werden, sparsam im Sinne der jeweiligen wirtschaftlichen Lage zu handeln. Die Bundesregierung hat sich gegen eine Senkung der Beiträge entschieden, für eine Senkung sieht das Gesundheitsministerium keine Möglichkeit. Der Milliarden Überschuss hab wir der überstandenen Wirtschaftskrise zu verdanken. Auch die Arbeitslosenzahlen sind gesunken und somit gibt es wieder mehr sozialversicherungspflichtige Arbeiter. Das Aufkommen für den Gesundheitsfond wird größer und größer. Von nun an werden die Gelder den Krankenkassen zugeteilt. Auch evtl. kränkelnde Kassen könnten davon profitieren, sodass weitere Einführungen von Zusatzbeiträgen verhindert werden könnte. Gestiegen ist der Beitragssatz zum 01. Januar 2011. Seitdem leben 20 Kassen in Insolventgefahr. Das Krisenjahr 2009 haben die gesetzlichen Krankenkassen somit mit einem Plus in Milliardenhöhe abgeschlossen. Vorne mit dabei die AOK mit 770 Millionen Einnahmen. die Krankenkassen, die Hilfsmittel von dem Gesundheitsfonds bekamen, verbuchten allerdings ein Minus auf ihrem Konto. Hier haben die Beitragsmindereinnahmen gesiegt. Insgesamt gaben alle Kassen 171 Millionen aus und haben aber alle zusammen 172 Millionen eingenommen. Die Ausgaben für Medikamente erhöhten sich um 5,3 Prozent. Dies sind etwas unter anderem 1,7 Milliarden Euro, die die Patienten selbst für sich zahlen mussten. Laut der Gesundheitsministerin Ulla Schmidt müsste so gut wie keine Krankenkasse Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern verlangen. Er wäre gut finanziert, so war die Aussage. Der Staat gleicht die Ausfälle an zinslosen Darlehnen aus, deshalb sei die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung gesichert. Davon unbetroffen ist die private Krankenversicherung, deren Finanzierung zwar vom Staat kontrolliert, nicht jedoch durch den Gesundheitsfond gestützt wird. Die Politiker sehen durch die Entwicklung die Finanzlage der gesetzlichen Kassen alles in "trockenen Tüchern" . Im laufenden Jahr wird für die GKV ein Defizit von vier Milliarden Euro erwarten. Zu dessen Ausgleich haben bereits erste Kassen bereits mit der Erhebung von Zusatzbeiträgen begonnen. Für den GKV-Vorstand sind die Zusatzbeiträge eine logische Konsequenz aus der Konstruktion des Gesundheitsfonds. Sie sehen kein Grund das dies auf eine gute oder schlechte Wirtschaftung zurück zu führen sei. Die Finanzlage in diesem Jahr ist nunmal sehr heikel. Copyright: © Frog 974 - Fotolia.com
  5. Für den Inhaber einer Praxis kann es schwerwiegende Folgen haben, wenn eine Krankenkasse in die Insolvenz gerät. Es gibt jedoch mehrere Möglichkeiten, um finanzielle Ausfälle zu vermeiden. Gemäß § 171 b Abs. 2 Satz 1 SGB V ist der Vorstand einer Krankenkasse dazu verpflichtet, die Aufsichtsbehörde unverzüglich zu informieren, sobald es abzusehen ist, dass sie Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig erfüllen können, oder wenn bereits eine Überschuldung eingetreten ist. Nun ist es an der zuständigen Aufsichtsbehörde in den nächsten 12 Wochen zu überprüfen, ob die Krankenkasse in der Lage sein wird, die drohende Insolvenz noch abzuwenden. Darüber hinaus gibt es noch drei andere Möglichkeiten, die in den kommenden Wochen umgesetzt werden können. Zum einen ist es möglich, dass die Krankenkasse komplett geschlossen wird, dass sie sich mit einer anderen Krankenkasse zusammenschließt oder dass andere Krankenkassen dieser Art mit einer Finanzspritze aushelfen. Selbst wenn eine Krankenkasse geschlossen werden muss, sind die finanziellen Ansprüche gesichert, denn gemäß § 171 d SGB V müssen andere Krankenkassen dieser Art einspringen und die entsprechenden Leistungen finanzieren, es kann allerdings bei der Auszahlung zu Verzögerungen kommen. Sobald Patienten darüber informiert werden, dass ihre Krankenkasse geschlossen wird, haben sie auch noch 14 Tage nach dem Termin die Möglichkeit, sich eine andere Krankenkasse zu suchen. Falls die Frist verstrichen ist, wird der Arbeitgeber tätig und entscheidet über die neue Krankenkasse. Copyright: aboutpixel.de © Uwe Dreßler
  6. Die Mitglieder einiger Krankenkassen ärgern sich gerade über die Erhebung eines Zusatzbeitrages, und immer mehr erwägen deshalb einen Wechsel. Wenn man sich die Bilanz des Jahres 2009 einmal anschaut, dann kann man diese Mehrkosten in der Tat nicht wirklich verstehen. Die Krankenkassen haben im vergangenen Jahr einen deutlichen Überschuss erwirtschaftet, behaupten aber, dass dies nichts an der schlechten Finanzlage ändern würde. Laut Berichten soll der Überschuss sogar rund eine Milliarde Euro betragen. Übersicht der Bilanzen einzelner Krankenkassen  Die Gewinner waren neben der AOK auch die Innungskrankenkassen und die Betriebskrankenkassen, lediglich die Ersatzkassen mussten ein Minus verbuchen. Während BKK und AOK die Zahlen inzwischen bestätigt haben, will das Gesundheitsministerium die Bilanzen noch genau überprüfen, so dass bis zum Frühsommer genaue Ergebnisse vorliegen sollen. Es könnte also durchaus sein, dass die Zahlen sich bis zum Abschluss der Prüfung noch verändern, da einige Krankenkassen noch Rückzahlungen leisten müssen, weil sie im vergangenen Jahr Geld aus dem Gesundheitsfonds bekommen haben. Höhe des Zusatsbeitrages Die positive Bilanz der meisten Krankenkassen wird in erster Linie auf die Einführung dieses Gesundheitsfonds Anfang 2009 zurückgeführt. Der Zusatzbeitrag, den einige Krankenkassen nun erheben, kann in der Höhe ganz unterschiedlich ausfallen und bis zu einem Prozent vom Einkommen betragen. Im Moment verlangen erst sechs von 130 Krankenkassen einen Zusatzbeitrag, es wird jedoch angenommen, dass viele Krankenkassen in den nächsten Wochen und Monaten nachziehen werden. Die Mitglieder haben bei einer Erhöhung der Beiträge die Möglichkeit, die Krankenkasse zu wechseln, und ein großer Prozentsatz wird dies vermutlich auch tun. Erhöhung der Gehälter der Vorstandsmitglieder zu Lasten der Bürger? Im Widerspruch zur angeblich immer noch angespannten Finanzlage steht jedoch die Tatsache, dass bei vielen Vorstandsmitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen die Gehälter stark angehoben wurden. Einmal mehr trifft es den kleinen Mann und viele fragen sich, wo hier die Gerechtigkeit bleibt. Für viele Bundesbürger stellt der Zusatzbeitrag eine finanzielle Belastung dar, während sich die Vorstandsmitglieder der Krankenkassen über eine Erhöhung ihrer ohnehin hohen Bezüge freuen dürfen.
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