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  1. Hallihallo, in letzter Zeit bekomme ich vermehrt private Anfragen von Freunden und Bekannten und mittlerweile von Freunden derer, die ich teilweise nicht kenne, ob ich sie massieren würde. Bevor ich diese aber behandle, möchte ich mich rechtlich absichern. Dazu hätte ich ein paar Fragen, die ihr mir hoffentlich beantworten könnt. Muss ich es meiner Chefin melden bzw. eine Genehmigung einholen? Was kann ich machen, wenn sie es nicht möchte? Ist es ein Interessenkonflikt mit der Praxis? Dazu muss ich sagen, dass meine Arbeitsstelle eine halbe Stunde Fahrzeit (>35km) entfernt ist und ich in der Gegend auch niemanden behandeln würde. Es geht um Kunden, die in entgegengesetzte Richtung wohnen. Ein absolutes NoGo wäre für mich auch das Behandeln von Praxispatienten. Welches Gewerbe müsste ich anmelden (es sollen nur Wellnessmassagen sein) und wo? -> Welche Kosten erwarten mich? Welche Versicherungen brauche ich? -> Kosten? Vielen Dank im Voraus für jegliche Tipps! LG Tyggegummi
  2. Physiotherapeuten helfen in ihrer täglichen Arbeit anderen Menschen, ihre Gesundheit und ihr körperliches sowie seelisches Wohlbefinden aufrechtzuerhalten bzw. wiederzuerlangen. Doch dabei sind sie nicht vor Irrtümern und Fehlern gefeit. Schnell kann eine kleine Unachtsamkeit nicht nur ihren Ruf gefährden, sondern auch hohe Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Aber auch ein Unfall in der Freizeit, der den Physiotherapeuten daran hindert, seine Tätigkeit – zumindest für eine gewisse Zeit – weiter auszuführen, kann hohe finanzielle Einbußen zur Folge haben. Daher ist es wichtig, dass sich Physiotherapeuten optimal absichern. Doch was gilt in diesem Zusammenhang als optimale Absicherung? Bei einigen Policen ist es wesentlich, dass die Versicherungen auf Physiotherapeuten zugeschnitten sind. Darüber hinaus benötigen Physiotherapeuten zum Teil weitere Versicherungen, die in anderen Branchen nicht erforderlich sind. Berufshaftpflicht: Für Physiotherapeuten ein Muss Eine für Physiotherapeuten unerlässliche Versicherung ist die Berufshaftpflicht. Denn auch wer mit seiner Arbeit nur Gutes bewirken will, kann ungewollt – sei es durch Behandlungsfehler, Ungeschicklichkeit oder ein Versehen – einem Dritten einen Schaden zufügen. Verursachen Sie im Zusammenhang mit Ihrer Praxis bei einem Patienten, einem Vertragspartner oder einem Lieferanten einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden, werden nicht selten hohe Schadenersatzansprüche geltend gemacht. Gegen solche Risiken können Sie sich jedoch mit einer beruflichen Haftpflichtversicherung absichern, die speziell auf die Anforderungen medizinischer Heilberufe, wie etwa Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden oder Krankengymnasten, zugeschnitten ist. Sind die Ansprüche des Geschädigten berechtigt, leistet der Haftpflichtversicherer dann die geforderte Entschädigung. Ein Großteil der Angebote zur Berufshaftpflicht für eine freiberufliche bzw. selbstständige Tätigkeit umfassen darüber hinaus Zusatzleistungen, wie beispielsweise einen Schlüsselverlust. Praxisinhaltsversicherung: Gegen Schäden in der Praxis absichern Eine weitere unverzichtbare Versicherung für Physiotherapeuten stellt die sogenannte Praxisinhalts- bzw. Praxisinventarversicherung dar. In vielen Praxen befinden sich kostspielige Behandlungsgeräte, aufwendige EDV-Ausstattungen und teure Einrichtungsgegenstände. Doch selbst wenn die Einrichtung der Praxis eher kostengünstig gestaltet ist – im Falle eines Einbruchs, Brandes oder Feuers können die hierdurch entstandenen Schäden schnell teuer für Sie werden. Denn auch für Schäden, die durch Löschwasser oder beim Einbruch an Türen und Fenstern entstehen, müssen Sie selbst aufkommen, wenn kein Verursacher haftbar gemacht werden kann. Sie können sich jedoch mit einer Praxisinhaltsversicherung kostengünstig gegen solche Risiken absichern. In der Regel kommt der Versicherer für solche Schäden auf, die im Zusammenhang mit Einbruch-Diebstahl, Vandalismus im Rahmen eines Einbruchs, Feuer, Raub, Explosion und Leitungswasser entstehen. Sollte infolge eines dieser Schadenereignisse eine Betriebsunterbrechung unumgänglich sein, übernimmt die Versicherung in der Regel etwa die laufenden Kosten und den entgangenen Gewinn. Bei einigen Versicherern besteht darüber hinaus die Möglichkeit, Glasbruch gegen einen Zuschlag in den Versicherungsschutz mit aufzunehmen. Andernfalls sollte separat eine Glasversicherung abgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn in den Praxisräumen große Schaufenster vorhanden sind. Ob der Abschluss weiterer Zusatzklauseln wie beispielsweise einer Elementarschaden- oder Sturmversicherung empfehlenswert ist, hängt im Einzelfall von der Lage des Betriebes ab. Private Unfallversicherung mit verbesserter Gliedertaxe für Heilberufe Doch nicht nur Ereignisse in der Praxis und während der Arbeitszeit bergen für Physiotherapeuten hohe Risiken hinsichtlich finanzieller Einbußen. Angesichts der Tatsache, dass die Mehrheit der Unfälle in der Freizeit geschehen, in der der gesetzliche Unfallschutz nicht greift, sollten Physiotherapeuten darüber hinaus über eine private Unfallversicherung verfügen. Beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung sollte jedoch darauf geachtet werden, dass eine Police gewählt wird, für die die verbesserte Gliedertaxe für Heilberufe gilt. Im Versicherungsrecht wird mithilfe der Gliedertaxe der Grad der Invalidität und darauf basierend die Höhe der Leistung im Schadenfall ermittelt. Verlieren Physiotherapeuten beispielsweise ihre Daumen oder können diesen nicht mehr bewegen, bedeutet das in der Regel ein Ende ihrer beruflichen Einsatzfähigkeit. Herkömmliche private Unfallversicherungen würden in einem solchen Fall jedoch nur 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme zahlen. Gilt hingegen die verbesserte Gliedertaxe für Heilberufe, erhalten Physiotherapeuten jedoch mindestens 60 Prozent der Versicherungssumme. Die höheren Prozentsätze sind darauf zurückzuführen, dass Angehörige von Heilberufen unter einer solchen Beeinträchtigung im Rahmen der zu bewältigenden Arbeitsaufgaben besonders stark leiden. Nicht zu vergessen ist eine häufig angegliederte Berufsunfähigkeitsversicherung für Physiotherapeuten, da wie bereits angesprochen ein fitter Körper nahezu Voraussetzung für die Ausübung unseres Berufes ist. Copyright: © marasanya - Fotolia.com
  3. Seit 1964 genießt die Stiftung Warentest das Vertrauen der Verbraucher: Die Institution vergleicht Produkte und Dienstleistungen und unterrichtet die Konsumenten über diese. Durch unabhängige Vergleiche und Tests sollten den Verbrauchern eine objektive Unterstützung an die Seite gestellt werden – beschlossen hatte die Gründung in den 1960er-Jahren der Bundestag. Auch die Tarife der Zahnzusatzversicherung wurden von Stiftung Warentest regelmäßig durchgeführt. Der letzte lag allerdings bereits zwei Jahre zurück. So gab es im April 2012 eine Neuauflage und die Tester machten sich auf, 147 Tarife miteinander zu vergleichen. Im Vergleich zu den Ergebnissen des vergangenen Jahres zeigte sich: Die Zahnzusatzversicherungen sind besser geworden. 2010 wurden nur drei Versicherungen mit der Bestnote ausgezeichnet. In der Mai-Ausgabe von Finanztest wurde hingegen von den 147 getesteten Tarifen an ganze 33 das Gütesiegel „Sehr gut“ verliehen. Qualitativ hochwertige Zahnzusatzversicherungen sind also wesentlich häufiger geworden. Die Testsieger Grundsätzlich wird zwischen der Zahnzusatzversicherung nach Art der Lebensversicherung und nach der Zahnzusatzversicherung nach Art der Schadensversicherung unterschieden. Bei ersterer haben die Allianz (Allianz-ZahnBest, Allianz ZahnBest+ZahnFit), die Hanse Merkur (EZ+EZT, EZ+EZT+EZP), die LVM und die R+V (Zahn Premium Z1+Z2) die Nasen vorne. Alle diese Tarife wurden von den Testern mit der Note 1,1 bewertet. Bei der Zahnzusatzversicherung nach Art der Schadensversicherung sind es hingegen die DFV ZEVp+ZEH+ZIV, die ERGO DIREKT (ZAB+ZAE+ZBB) und die Neckermann (ZAB+ZAE+ZBB), die als Testsieger hervorgehen. Sie alle bekamen die Höchstnote 1,0 verliehen. Die Bewertungskriterien Die Stiftung Warentest hat in ihrer großangelegten Studie folgende Bewertungsmaßstäbe angesetzt: 10 % Regelversorgung, 40 % Privatversorgung (hochwertige Brücken, Keramik), 25 % Inlays, 15 % Implantate und 10 % jährliche Obergrenzen. Zusatzleistungen für Prophylaxe und Zahnbehandlung wurden hingegen nicht berücksichtigt, auch die anfänglichen Leistungsbegrenzungen, z.B. die Wartezeit, floss kaum in die Bewertung ein. Dies wurde von einigen Versicherungsanstalten bemängelt. Aus diesem Grund sollten künftige Versicherungsnehmer auch ihre eigenen Prioritäten für die Zahnzusatzversicherung setzen und noch die Hilfe von unabhängigen Portalen im Netz in Anspruch nehmen. Copyright: © N-Media-Images - Fotolia.com
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