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  1. In einer berufspolitischen Umfrage, welche die Zusammenarbeit zwischen Therapeuten und Ärzten thematisiert hat, wurde sehr deutlich, dass die Ärzte die Arbeit von Therapeuten als wichtig erachten. Darüber hinaus belegen die Ergebnisse, dass die Ärzte aufgrund des finanziellen Drucks (Richtgrößen/Budgets) vielfach nicht das verschreiben können, was medizinisch notwendig wäre. Für die Umfrage haben sich letzten Jahres (Nov 2014) die Bachelor-Studenten des 6. Semesters des Fachbereichs Gesundheit und Pflege der katholischen Hochschule Mainz einer quantitativen Untersuchung zusammengeschlossen und über 600 niedergelassene Ärzte im Rhein-Main Gebiet befragt. In diesem Artikel werden die prägnantesten Ergebnisse vorgestellt. Umfrage unter 234 Ärzten 234 Fragebögen konnten für diese Untersuchung verwertet werden, wobei der größte Teil von Allgemeinmedizinern stammt, welche schon mehr als 10 Jahre in ihrem Beruf arbeiten. Wie regelmäßig empfehlen Sie auf Nachfrage eine bestimmte Praxis (Physiotherapie/Logopädie)? 84,2% der befragten Ärzte geben an, auf Nachfrage eine bestimmte Praxis zu empfehlen. 35% geben sogar an, häufig oder gar sehr oft eine bestimmte therapeutische Praxis zu empfehlen. Verordnen Sie eine Therapie häufiger auf direkte Nachfrage des Patienten oder aus eigenem Ermessen? Auf diese Frage antworteten 79,9% der Ärzte, dass sie aus eigenem Ermessen eine Therapie verordnen würden und nur 9,8% auf direkte Nachfrage des Patienten. Für wie nützlich halten Sie physiotherapeutische/logopädische Therapieberichte für den Patienten? Zu dieser Frage äußerten sich nur 5,2% der Ärzte, dass diese die Therapieberichte für unbrauchbar halten würden. 91,9% halten Therapieberichte für nützlich, allein 41,9% für sehr nützlich. Diese Antworten zeigen deutlich, dass ein Großteil der Ärzte die Arbeit von Therapeuten als sehr wichtig erachtet. Wie sehr fühlen Sie sich durch die Richtgröße in Ihrer medizinischen Versorgung von Patienten eingeschränkt? 84,6% der Ärzte fühlen sich durch Richtgrößen oder Budgetierung wie es noch früher hieß, eingeschränkt. Über 60% behaupten sogar, dass sie sich stark eingeschränkt fühlen, den Patienten so zu versorgen, wie es eigentlich von Nöten wäre! Wie weit schränkt Sie das bei der Verordnung von Therapien ein? 82% der Ärzte werden von Richtgrößen in der Versorgung Ihrer Therapie eingeschränkt, wobei ich davon ausgehe, dass der Anteil noch größer ist, da in der Untersuchung auch Neurologen, Zahnärzte und Privatpraxen befragt wurden, die nicht unter die Richtgrößenreglung fallen. Knapp 60% geben sogar an stark in der Verordnung ihrer Therapien eingeschränkt zu sein und das nur aufgrund der Richtgrößen. Die Folge für Patienten: Wie oft haben Sie schon gehört, dass Ihr Arzt Ihnen keine Therapie mehr verschreiben kann, weil es am Ende des Quartals ist oder gar das Wort Budgetierung fällt? Das hat nichts damit zu tun ob Ihr Arzt schlecht oder gut ist, nur damit unter welchen Rahmenbedingungen er sich beugen muss! Denn was passiert wenn er sich nicht diesen Bedingungen beugt? Regressforderungen, das sind sogenannte Strafzahlungen der Ärzte an die Krankenkassen, falls sie ihr Budget für überschritten haben. Regressforderungen können bis zu fünf Jahre rückwirkend an den Arzt gestellt werden. Falls er diese nicht zahlen kann, muss er seine Praxis schließen. Wie sehr fühlen Sie sich durch mögliche Regressforderungen durch die Krankenkassen in Ihrer Existenz bedroht? 50,8% der Ärzte im Rhein-Main Gebiet fühlen sich durch Regressforderungen bedroht und haben demnach Angst davor ihre Praxis schließen zu müssen. Das sind alarmierende Zahlen. Denn wenn notwendige Verordnungen nicht ausgestellt werden, bedeutet das für die Patienten, dass medizinisch notwenige Therapien nicht mehr verordnet werden. Was bleibt sind Schmerzen, Ausfall am Arbeitsplatz etc. obwohl der Patient und sein Arbeitgeber regelmäßig Versicherungsbeiträge leisten, um im Krankheitsfall versorgt zu werden. Neben den Patienten trifft es auch die Therapeuten, denn ohne Verschreibungen keine Arbeit und keine Einkünfte. Direktzugang zum Therapeuten Könnte der Therapeut dem Arzt in Bezug auf die Richtgrößen Arbeit abnehmen, indem er selbst fachbezogene Diagnosen stellen darf? Über 40% der Ärzte sagen ja und geben an, dass dies eine Hilfe sein kann. Wir reden hier vom „Direct Access“. Das was beispielsweise in den Niederlanden schon lange gelebte Praxis der Fall ist: Der Patient muss nicht erst zum Arzt gehen, sondern kann direkt zum Therapeuten, der ihn dann eingehend fachgerecht und kompetent behandelt. Dies spart auch unnötige Wartezeiten auf Termine beim Facharzt. Zusätzlich fällt somit das häufige Problem weg, dass der Patient erst viel zu spät in therapeutische Behandlung kommt. Der Patient darf hier auch selbst entscheiden, was für ihn gut und richtig ist! Er darf sich für den direkten Weg zum Therapeuten entscheiden. Und selbst, wenn der Therapeut dann feststellt, dass ein Patient nicht durch seine Therapie genesen kann, dann hat ihn bereits seine Ausbildung derart fachlich kompetent gemacht, patientengerecht zu entscheiden, dass ein Arzt die bessere Wahl für ihn ist. Entlastung der Ärzte Auf diese Art und Weise können viele Ärzte entlastet werden, da es für bestimmte Erkrankungen nun mal Spezialisten gibt; die Physiotherapeuten für den gesamten Bewegungsapparat des Menschen und die Logopäden für die medizinische Sprachheilkunde. Es gibt aber auch Fälle, in denen der Arzt gebraucht wird, wenn der Therapeut dies im Rahmen seiner Untersuchung oder im Rahmen der Behandlung feststellt, wird er den Patienten entsprechend an den Arzt verweisen. Anzeichen und Tests hierfür sind klar definiert und bei vielen Therapeuten bereits lange Bestandteil in Ausbildung, Studium und Fortbildungen. Aktuell gibt es eine Gesetzesvorlage bezüglich Veränderungen im Therapiebereich. Eine der Hauptforderungen ist die Möglichkeit des „Direct Access“ für Praxen und Therapeuten, die dafür qualifiziert sind. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung spricht sich mit ihrer Aussage stark gegen den „Erstkontakt“ mit dem Therapeuten aus: Nur der Arzt kennt die Krankheitsgeschichte des Patienten komplett und deswegen müssen Diagnose und Indikationsschlüssel in ärztlicher Hand bleiben. (vgl. Ärzte Zeitung online, 2015) Die Ergebnisse dieser Untersuchung zeigen aber deutlich, wenn die praktizierenden Ärzte gefragt werden würden, würde es ganz anders aussehen. Copyright: Thinkstock Image | Jupiter Images
  2. Es bewegt sich etwas, dieses mal geht der Bundesrat voran. Unterstützt wird von den Ländern, dass die Heilmittelerbringer, wozu u.a. wir Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten gehören, mehr Verantwortung übernehmen sollen. Dass sich dies nicht von heute auf morgen regeln lässt versteht sich im deutschen Gesundheitswesen von selbst. Kritik kommt (wie fast nicht anders zu erwarten) von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung KBV. Hier sieht man das Modellvorhaben kritisch und fordert, dass Therapeuten dann auch für die Wirtschaftlichkeit mit haften müssen. Nichts desto trotz, sollen Modellprojekte aufgelegt werden, in denen der Direktzugang getestet wird. Der Bundesrat wird darüber am 14. Oktober weiter beraten. Den kompletten Artikel der Ärztezeitung findet ihr hier
  3. Wir bräuchten Eure Hilfe: Im Rahmen des Bachelor Studiengangs führen wir eine Umfrage durch, die sich mit den Direktzugang beschäftigt. Teilnehmen können Patienten, die schon einmal Physiotherapie bekommen haben. Danke https://www.umfrageonline.com/s/0b567c7
  4. Es regt sich etwas in der Politik! Ob hier die Demonstrationen wie zuletzt in Leipzig ausschlaggebend waren ist nicht bekannt, jedoch Fakt ist: wenn es nach CDU/CSU geht, soll die Stellung der nichtärztlichen Heilberufe, wie uns Physiotherapeuten, Ergotherapeuten oder Logopäden, in Zukunft deutlich gestärkt werden. Hierfür wurde ein Positionspapier beschlossen, welches einschneidende Veränderungen für uns Physiotherapeuten mit sich bringen kann. Physiotherapie-Direktzugang kann 2016 in die Testphase gehen Das von der Arbeitsgruppe Gesundheit der Unionsfraktion Ende März beschlossene Papier sieht neben einem Direktzugang der Patienten zu den Therapeuten auch mehr Eigenverantwortung für qualifizierte Leistungsanbieter sowie auch eine Testphase ab dem Jahr 2016 vor. Die Patienten würden nach Ansicht des niedersächsischen Unionspolitikers und Sportphysiotherapeuten Dr. Roy Kühne von dem neuen Modell nur profitieren. Er sieht auch gute Chancen für eine rasche Umsetzung, denn der Koalitionspartner SPD hat bereits in weiten Teilen seine Zustimmung signalisiert. Blankorezept oder direkt zur Therapie? Während der Testphase könnten verschiedene Modelle geprüft werden. In den Medien wird hier der Begriff des "Blankorezept" gehandelt, in dem der Arzt seine Untersuchung durchführt, die Notwenidigkeit von physikalischer Theapie feststellt, jedoch die Wahl der Therapiemittel dem Therapeuten überlässt. Ein anderer Weg, der zur Erprobung angedacht ist sieht vor, dass sich Patienten direkt an diese Heilberufsangehörigen wenden können, ohne vorher einen Arzt konsultieren zu müssen. Immerhin ist dieses Modell in Schweden oder in den Niederlanden bereits heute üblich und bewährt. Längst überfällige Einkommensangleichung Ebenfalls sieht das entsprechende Positionspapier der Union vor, dass Therapeuten zukünftig mehr Geld für ihre Leistungen erhalten sollen. Zwischen den tariflichen Einkommen von angestellten Therapeuten und solchen in freier Praxis herrscht derzeit noch eine signifikante Einkommenskluft von bis zu 40 Prozent. Dazu kommen dann auch noch die Einkommensunterschiede zwischen West und Ost. Beides wolle die Unionsfraktion im Bundestag nach den Angaben im Positionspapier zeitnah regeln. Weiterhin ist die Abschaffung des Schulgelds für angehende Therapeuten vorgesehen, damit die Ausbildungszahlen der Therapeuten als wichtige Stütze des Gesundheitswesens nicht noch weiter absinken. Wir haben EIN GEMEINSAMES Ziel Den Vorstoß der CDU/CSU kann man aus Therapeutischer Sicht nur begrüßen, werden endlich die Grundprobleme zur Sprache und ein konkreter Weg zur Besserung vorgebracht. Wie genau dieser Weg aussehen wird, kann nur die Praxis zeigen, in der sich alle Mitglieder des Gesundheitssystems bewegen müssen. Ärzte, die bereit sein müssen ein Stück Verantwortung abzugeben und Therapeuten, die diese verantwortungsbewusst tragen wollen. Über all dem muss das Wohl den Patienten stehen, das unter keinen Umständen durch Kompetenzgerangel leiden darf.
  5. Jeder der bis Dato an Gelenk oder andere chronischen Schmerzen körperlicher Art litt, sah sich gezwungen immer zuerst einen Arzt aufzusuchen, um sich dann anschliessend der Physiotherapie überweisen zu lassen. Diese Vorgang kostete dem Patienten des öfteren sehr viel Zeit und Nerven, weshalb nun ein Besuch beim Therapeuten auch ohne ärztliche Absprache ermöglicht werden soll. Standpunkt des ZVK Eben das fordert Heinz Christian Esser,Geschäftsführer des ZVK (Zentral­verbands der Physiothera­peuten/Kranken­gymnasten). Laut seinen Aussagen, betrüge die durchschnittliche Wartezeit für einen Termin beim Hausarzt circa drei Wochen, zusätzlich einer bis der Physiotherapeut Zeit hat. Aus einem therapeutischen Blickwinkel betrachtet, seien dies für den leidenden Patienten unzumutbare Umstände. Auch nach einer Krankenhausentlassung, oder bei Schlaganfallpatienten, also in besonders dringlichen Fällen, seien zwei Wochen Wartezeit die Regel. Privatpatienten dürfen vor! Vor allem der Umstand, dass es privat Krankenversicherten möglich sei, sich direkt an den Physiotherapeuten zu wenden und unnötige Schikanen so wegfielen, lässt ihn stutzig werden. Das müsse auch für den gesetzlich Versicherten gehen. Dem setzte Angelika Prehn, Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung, entgegen, dass für Patienten welche blutverdünnende Mittel bekämen zum Beispiel eine Physiotherapie ungeeignet sei. Auch könne der Arzt nicht mehr diagnostizieren, was denn genau für die Schmerzen des Patienten der Verursacher sei, so dass im schlimmsten Fall gefährliche Krankheiten unentdeckt blieben und deshalb gesundheitliche Risiken entstünden. Kompromiss, der keiner ist Um die Situation zu Entspannen, entschloss sich der Gemeinsame Bundestagsausschuss (GBA) eine neue Heilmittelverordnung durchzusetzen. Dieser Schritt wurde von beiden Parteien als sinnvoll begrüßt: anstatt sich jedes Quartal um eine Heilmittelverordnung kümmern zu müssen, wurde der Geltungsraum für chronisch kranke Patienten auf ein Jahr verlängert. Dennoch sollte der Schlaganfallpatient seine regelmäßigen Arztbesuche nicht wegfallen lassen, vielmehr sollte er sich mit Arzt und Therapeuten absprechen, um die Behandlungen auf einander abzustimmen. Das die Durchsetzung der Verordnung so viel Zeit in Anspruch genommen hat, verärgert den ZVK-Geschäftsführer. Es wäre bei den ganzen Diskussionsrunden um die Wirtschaftlichkeit der Heilmittel für den Arzt, statt um die Behandlungseffizienz für den Patienten gegangen. Für dieses Themengebiet Geld sei das GBA schlichtweg nicht zuständig. Regresse und Rezeptabsetzungen Auch die vielen Arten von Sperren und möglichen Regressen im neuen System hinterlassen ein ungutes Gefühl: dem Arzt fehlt schlichtweg der Raum die Hilfs- und Heilmittel so zu verordnen, wie er es für angebracht hält.  Die Menge an zusätzlich einzuhaltenden Richtgrößen und Richtlinien ist so unübersichtlich, dass manchen Ärzte mit Motivationsproblemen zu kämpfen haben. Laut Esser würde hier eine angepasste Praxissoftware Sinn machen, um den Arzt zu signalisieren wie hoch die Wahrscheinlichkeit eines Regresses ist oder ob er irgendwas nicht beachtet hat. Eben aus diesen Gründen wurden die Inhalte des kommenden Versorgungsgesetzes der Situation angepasst, und die strengen Auflagen etwas gelockert. Patient in Eigenverantwortung Wie der Patient darauf reagiert, ist abzuwarten. Tatsache ist, dass dieses Programm die Eigenverantwortung des Kranken fordert. Das Bedeutet wiederum, das bei älteren oder demenzkranken Menschen ein zusätzlicher Überwachungsorganismus notwendig ist, um eine optimale Behandlung zu garantieren. Eben dieser Punkt könnte den Verantwortlichen noch den ein oder anderen Nerv kosten. Für den Kranken ist das nicht gut. Wir wünschen uns, das der Patienten die leitende Handlungsmaxime wird, und keine pseudoökonomische Gründe an seine Stelle treten.
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