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tontonasso

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  1. Während meines wöchentlichen Einsatzes in einem Pflegeheim ist eine Patientin während der Gangschule mittels Rollator gestürzt und hat sich eine Weber B Fraktur zugezogen.während des Sturzes, es war aus meiner Sicht ein Um/Wegknicken des Knöchels , war ich dicht hinter der Patientin und versuchte natürlich Sie aufzufangen.Die Dame wiegt Ca 100 kg , somit hätte ich keine reelle Chance.Von Anfang an war ich mit der Patientin im guten Kontakt und spricht mir, bis heute keinerlei schuld zu.ich behandle sie seit 3-4 Jahren und es besteht ein angenehmes Klima zwischen uns. Nun hat die AOK ein schreiben an meinen Chef gesendet, das er jetzt Bitteschön seine berufshaftpflicht einsetzen müsse.....nun meine Frage?ist das so korrekt? Ich fühle mich in keinster Weise verantwortlich für ihren Sturz .....natürlich tut es mir unsagbar leid....aber wenn es doch einfach nur ein Sturz war, ohne fremdverschulden, dann muss doch die gesetzliche Kk für die unfallkosten aufkommen oder? Danke fürs Lesen!
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