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  1. Hallo Sasa, herzlichen Glückwunsch schon mal für deine künftige Praxiseröffnung. Ich rechne meine Rezepte bestimmt schon seit 20 Jahren mit Optica ab. Es gab noch nie größere Probleme. Und wenn es mal Unstimmigkeiten gibt, ein Anruf genügt und die kümmern sich sofort um dein Anliegen. Wie das im Großen und Ganzen mit Optica abläuft, werden sie dir schon sicherlich schriftlich mitgeteilt haben - da gibt´s keine Probleme, oder? Also, jetzt zu deinen Fragen: Du brauchst erstmal eine aktuelle Preisliste von allen Kassen, in der Regel schickt dir Optica bei jeder Preisänderung sofort eine neue zu. Bei den Kassen musst du dann Unterteilen zwischen Primärkassen (RVO) und Ersatzkassen (VDEK). Das sollte man deshalb wissen, weil die beiden unterschiedliche Preise haben. Hast du z.B. ein Rezept, wo oben KKH steht, weißt du sofort - AHA das ist ein VDEK - Preis. https://www.vdek.com/ueber_uns/mitgliedskassen.htm Hast du dann den Preis ermittelt, z.B. 6x KG, dann trägst du bei:"Gesamt-Brutto" 6x 19,58€ = 117,48 € und bei "Gesamtzuzahlung" 10% vom Gesamtbrutto, also 11,75 (gerundet) plus die 10,- € Rezeptblattgebühr, also insgesamt steht bei der Zuzahlung: 21,75 € Das muss auch der Patient zahlen! Sollte er von der Zuzahlung befreit sein, trägst du da eine "0" ein (im letzten Feld) Du brauchst dir auch keine Sorgen zu machen, wenn du einen falschen Preis eingetragen hast oder du dich verrechnet hast, Optica korrigiert das automatisch. Sie Schreiben auch deine IK oben rein! Mit den Positionsnummer kennst du dich aus, oder? Z.B. bei KG "Heilmittel Pos.Nr. " 20501 und bei "Faktor" 06 und so weiter... Achte darauf, dass vom Arzt alles richtig angekreuzt wurde, der richtige Indikationsschlüssel eingetragen wurde, die richtige Menge, die Häufigkeit (Anzahl pro Woche) muss drin stehen. Und dass die Diagnose, bzw. die Art der Verordnung z.B. KG mit dem Indikationsschlüssel übereinstimmt. Bei Fehlern ist das hier allerdings so, dass Optica dich nicht unbedingt korrigiert, wenn du nicht mit denen, gegen Aufpreis, etwas anderes vereinbart hast! Hier droht dann eine Kürzung der Kassen, bei der AOK sogar den Verlust des Rezeptes. Dann bekommst du kein Geld und kein Rezept zurück! 2. Die Zuzahlung gehört dir. Allerdings wird dir das auch von dem "Gesamtbrutto" abgezogen! 3 Es gibt zahlreiche Vordrucke im Internet. Ich habe meine Rechnungen in Word selber erstellt und immer wieder, nach Bedarf, einpaar ausgedruckt. Hierbei solltest du beachten, dass du auf der Rechnung noch folgendes stehen hast: a) Eine fortlaufende (Rechnungs)Nummer b) Laut ärztlicher Verordnung vom.... c) Und du musst die Behandlungsdaten (Tag der Leistung) irgendwo noch stehen haben. 4) Eine IK-Nummer auf der Rechnung ist nicht zwingend erforderlich, aber es schadet nichts wenn sie drauf steht.
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