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Wieviel Prozent Abgabe bei freier Mitarbeit?

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solala

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Hallo!
Ich habe eigentlich nur eine Frage,aber meist bilden sich daraus ja dann wieder neue:)

Wieviel Prozent meines Umsatzes muss ich dem Praxisinhaber abgeben,wenn ich als freier Mitarbeiter in der Praxis tätig bin?
Was ist so durchschnitt?
Also wenn in dieser Abgabe Miete der Praxisräume,Nebenkosten und Sprechstundenhilfe mit drin ist ..quasi das komplett-Paket :)

Gibt es dafür irgendwo Infos im Netz/Büchern,wo man das quasi belegen kann?

Danke für Eure Hilfe:)

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Mmh... Ich Hör von bekannten ständig,dass man froh sein kann,wenn man 60% abgibt, da ja quasi Miete,Versicherung,Brandschutz usw. Ja miteinberechnet werden.. Ich finde das echt sehr viel,da bleibt ja quasi gar nix mehr,wenn man das Geld für Steuer ,Krankenversicherung usw abgezogen hat. Bin ich jetzt unrealistisch?

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@stephan:
Das mit den eigenen Kosten ist mir klar:) nein,ich meinte :
Ich meinte,dass mir alle im Umkreis sagen,dass 60% Abgabe an Praxisinhaber (also alles was mit der Praxis zu tun hat) noch das günstigste ist. Die restlichen 40% sind doch quasi dann mein bruttolohn, von dem ich dann nochmals meine EIgENEN kosten abziehen muss (Steuer,Versicherungen usw,was halt sonst so noch nach dem brutto auf dem Lohnzettel steht;)) und DANN,erst dann hab ich also das,was ich auf die Kralle Krieg (also im Falle als Angestellte das netto) von dem dann erst meine monatlichen Fixkosten wie Miete für Wohnung usw abgeht.
Da bin ich doch dann als Angestellte besser dran,oder?
Wie gesagt,ich Krieg hier überall die Info,dass man mit 60% Abgabe an Praxis noch gut dran ist und wenn jemand weniger verlangt,dass bitte die Info,wer,damit Ann dort anfangen kann^^

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Ob,der letzte Satz hinkt^^
Also: wenn jemand weniger verlangt,dann bitte die Info wer und wo,damit man dort anfangen kann (wenn derjenige nicht die Bude eingerannt bekommt)

Falls du Praxen weißt,wo tatsächlich Abgaben von nur 30% an den Inhaber sind (wo sprechstd-Hilfe,praxisbetreffende Abgaben wie Versicherung usw) schon inkl sind... Schreib mir :) denn. Anscheinend ist das nach den aussagen meiner kollegen hier im Umkreis nur Utopie :)

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In der Regel hat sich der Satz bei 30% für die Praxis - 70% für den FM bewährt. 60% an die Praxis - das geht gar nicht - der FM muß ja nicht alle Kosten allein tragen; es geht ja um anteilige Mitbeteiligung. Bei sowas guckt der Steuerberater beider Parteien auch mal drauf. ;)

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  • 1 year later...

Hallo solala,
habe seit einigen Jahren eine Vereinbarung mit einer Praxis als FM. Diese sieht eine Vergütung von 90% oder 85% des erwirtschafteten(behandelten) vor.Bei entsprechendem Umsatz z.B. über 1000 kann es dann auch 30% als"Provision" für den Praxisinhaber sein. ...Muss halt verhandelt und im Vertrag festgehalten werden!Mfg

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95 % aller aller Physiotherapeuten kennen sich mit der Rechtslage/Handhabung der freien Mitarbeit nicht aus.
Freie Mitarbeit lohnt sich erst ab 30 Std. wöchentlich, bei 70% vom Umsatz in der Praxis, Hausbesuche 80%.
Darunter lohnt es sich definitiv nicht.

Stefan Konietzko hat das Buch "Der freie Mitarbeiter in der Physiotherapie" herausgebracht.
Er hilft bei der Statusfeststellung:
Antragsformular der DRV-Bund Berlin (V0027& C0031).

http://www.skopinno.de/unternehmen-praxis-risikobeurteilung-freier-mitarbeiter-physiotherapie.html

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  • 3 months later...
  • 4 months later...
  • 2 weeks later...

Oh Mann,dann läuft hier wirklich einiges schief. Wie schon geschrieben: 40% sind der bruttolohn. (Nach Abzug Kosten für die Praxis Nutzung ,Versicherung, rezeptionskraft ...) und ihr habt alle 30% Abgabe (nicht Einnahmen). Ich werd das Buch besorgen und wie gesagt: wer noch einen sehr guten phsyiotherapeuten braucht ... Meldet euch ! Das hört sich alles um einiges besser an (Frage: aus welchen Regionen kommt ihr?)

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  • 2 weeks later...
  • 2 months later...

Der FM ist tot.

...wenn man als solcher tätig war oder noch ist, sollte man wissen, das man nicht 2 Arbeitgeber braucht, sondern....????

In einer Physiotherapiepraxis, die Kassen- und Privatpatienten behandelt, kann es grundsätzlich keine Physiotherapeuten als freie Mitarbeiter geben. Dies hat das Bayerische Landessozialgericht in einer aktuellen Entscheidung vom 13. Februar 2014 festgestellt (Az. L 5 R 1180/13 B ER).

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