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Rezeptzuzahlung

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mahony1987

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  • 10 months later...

Auf einem Seminar von der Firma Buchner habe ich gelernt, dass man lediglich dazu verpflichtet ist die Patienten zur Zuzahlung aufzufordern. Zahlen Sie nicht, muss die Krankenkasse sich das Geld selbst vom Patienten holen. Man muss dafür allerdings nachweisen, dass man den Patienten (am besten schriftlich) zur Zahlung aufgefordert hat.

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  • 4 months later...
  • 7 months later...

Am besten nach der ersten Behandlung. Wenn der Patient danach nicht mehr kommt dann hat man wenigstens nicht umsonst behandelt. Das Geld bei der Krankenkasse nachfordern kann man zwar ist aber den meisten dann zu lästig und dann kannst du das Rezept in die Tonne kloppen.

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  • 2 months later...
  • 1 month later...

Die Kassen reden ja auch davon "zur ersten Behandlung" abzurechnen. Ich mache das auch immer so. Es kommt mal vor, dass ein Patient nicht so viel Geld dabei hat, dann nehme ich es halt zur zweiten oder dritten Behandlung. Aber spätestens dann. Bislang gab es da bei mir auch noch keine Probleme. Ich warte auf den ersten Zahlungsverweigerer.

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Gast
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