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Gehalt freier Mitarbeiter

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horailly

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Hi, kommt darauf an, was du anbieten möchtest.
Alles was in der fremden Praxis auf Rezept läuft hat ja sowieso einen festen Satz. Hier muss man sich nur auf die Modalitäten einigen, für die du die Räume nutzen darfst (In der Regel zwischen 20-30% vom Rezeptwert oder auch ein Festbetrag pro Stunde/Tag/Monat).

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  • 3 weeks later...

Moing!! Hab bei meim ehemaligen Arbeitgeber am Schluss als freier Mitarbeiter gearbeitet und wir haben uns auf 30 zu 70% geeinigt.
also 30 prozent von den Einnahmen bekommst du, 70 prozent dein Arbeitgeber. Das muss man halt alles schön aufschreiben. 20 zu 80 geht auch ist aber fürn freien Mitarbeiter zu wenig.
Oder man nimmt einfach den Durchschnittswert, v.a wenn man überwiegend Krankengymnastik hat.

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  • 4 weeks later...

An deiner Stelle würde ich mich genauer in die Geschichte Freier mitarbeiter einarbeiten.
Hört sich für mich nach einer Hauruck Entscheidung an. Nachdem was momentan im Bereich der Freien Mitarbeit passiert würde ich sowieso genau überlegen was ich mache.

Lg Athari

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Das war keine Hauruckentscheidung. Seit 3 Monaten bin Ich mit ner eigenen Praxis selbständig. Mein ehemalige Arbeitgeber der noch keinen Mitarbeiter gefunden hatte bat mich 1-2 mal pro woche bei Ihm auszuhelfen weil er keine Manuelle Therapie hat und jemand braucht der dies Fobi hat um abrechnen zu können. Deshalb war die einzige Möglichkeit mich als freier Mitarbeiter einzustellen. Das ging nur die ersten 2 Monate bis es bei mir richtig gut lief. Zusammen mit meiner Frau haben wir überlegt welche Einteilung die beste ist. also 2/3 bekomme Ich und 1/3 mein Arbetgeber was ja soviel wie 30 zu 70 ist. Und das finde Ich in Ordnung!! Auserdem zahlte er mir ja auch noch den WEg dorthin.

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  • 2 weeks later...

Da momentan der Status für die Freien Mitarbeiter als Selbständiger immer fragwürdiger wird, käme nur in Frage, daß Du mit Deinem Auftraggeber einen Junior-Senior-Vertrag machst. Ich bin selbst seit 2008 Freier Mitarbeiter und momentan ist eben die Diskussion durch das Urteil in Bayern groß, inwiefern Selbständigkeit wirklich Bestand hat. Da die Rentenversicherung selbst dieses Urteil nicht als allgemeingültig erklärt und dementsprechend Statusfeststellungsverfahren im Konfliktfall durchgeführt werden, muss jetzt nicht jeder Freie Mitarbeiter in Panik verfallen, aber für die Zukunft sollte man sich die Sache überlegen. Piept mich selbst sehr an, da ich meinen eigenen Patientenstamm habe, ich aber meinem "Betriebsmittelzurverfügungsteller" ;-) keinen Ärger machen möchte, aber ich muss mich auch nach Alternativen umsehen. Und Vorsicht mit der Formulierung "als Freier Mitarbeiter anstellen lassen" - das geht schnell nach hinten los. Die Freien Mitarbeiter sollen abgeschafft werden, das ist fakt. Nun brauchen alle Vertragspartner vernünftige Aufklärung um Möglichkeiten und die bestmöglichen Vertragsbedingungen für beide Seiten - ansonsten gibts langfristig nur Ärger - oft ungewollt.

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  • 3 weeks later...

Ich würde auch empfehlen auf jeden Fall ein Statusfeststellung von der DRV durchführen zu lassen. Obwohl der Auftraggeber/Praxisinhaber dafür haftet ist es nicht mehr als fair. Die prozentuelle Verteilung ist abhängig von der (personelle) Ausstattung der Praxis (z.B. Rezeption und Sekretariat ganztägig besetzt?).

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Die Statusfeststellung bei der DRV ist nur die eine Sache - das reicht auf lange Sicht nicht aus. Auch die Kassen fangen an, über diese Problematik nachzudenken und diese Folgen sind momentan nur Annahmen, aber meiner Meinung nach auf lange Sicht die schwierigeren.

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  • 3 months later...

95 % aller aller Physiotherapeuten kennen sich mit der Rechtslage/Handhabung der freien Mitarbeit nicht aus.
Freie Mitarbeit lohnt sich erst ab 30 Std. wöchentlich, bei 70% vom Umsatz in der Praxis, Hausbesuche 80%.
Darunter lohnt es sich definitiv nicht.

Stefan Konietzko hat das Buch "Der freie Mitarbeiter in der Physiotherapie" herausgebracht.
Er hilft bei der Statusfeststellung:
Antragsformular der DRV-Bund Berlin (V0027& C0031).

http://www.skopinno.de/unternehmen-praxis-risikobeurteilung-freier-mitarbeiter-physiotherapie.html


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  • 2 months later...

Man vereinbart eine prozentuale Beteiligung.Z.B.30% für Praxis und 70% für dich. Dabei trägst du die Kosten für Versicherung und Haftpflicht und Berufsgenossenschaft. Achtung Scheinselbstständigkeit! -> Statusfeststellung bei Claeringstelle der Rentenversicherung.

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