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Diagnose durch Physiotherapeuten ohne Arztattest als Leistung der gesetztlichen Krankenkassen?

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reigu

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Schön guten Tag liebe Experten und Bescheid Wissende,

wenn ich mich recht erinnere, war es doch mal im Gespräch, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlung durch einen Physiotherapeuten auch ohne dass vorab ein ärztliches Attest ausgestellt wurde, zahlen; d. h. dass der Physiotherapeut selbst die Diagnose erstellt und demnach dann auf Kassenkosten behandeln kann.

Bei meinen jetzigen Informationen im Internet ist daraus wohl nichts geworden.

Weiß jemand von euch, wie genau da die Regelungen sind? Vielen Dan vorab für Ihre Antworten.

mfg reigu

 

 

 

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Man muss unterscheiden:
Der SH darf Diagnosen stellen und für Privatpatienten/Sebstzahler auch Rezepte ausstellen und Behandeln.
Allerdings gilt das nicht für Kassenpatienten, die müssen sich immer noch eine Verordnung beim Arzt besorgen.
Die Idee war ja, dass die Physios mehr Autonomie bekommen sollten. Sprich, sie bekommen ein "Blankorezept" vom Arzt und hätten dann, unter Beachtung der HMR, die Behandlung verabreicht, die sie für richtig hielten. 

Unter Blanko-Verordnung versteht man, dass der Arzt nur noch die Diagnose und die Indikation zur Physiotherapie stellt und der Therapeut dann in Eigenregie die Behandlungstechnik, die notwendigen passiven Maßnahmen, die Anzahl der notwendigen Behandlungen insgesamt und die Frequenz festlegt. Abgerechnet wird nach der sogenannten "Einzelleistungsvergütung", das heißt: die Physiotherapeuten bekämen jede einzelne Maßnahme bezahlt. Die Modellversuche laufen noch in Berlin und Brandenburg.
Ob das aber so gut für uns ist, bleibt ab zu warten, denn ein Klinge hat immer 2 Seiten! Es könnte nämlich dann so werden, dass die Therapeuten genau so budgetiert werden wie die Ärzte. Außerdem würde die Verantwortung komplett bei uns liegen!!!

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