Hüftgelenksarthrose - Coxarthrose
Der medizinisch korrekte Begriff lautet „Coxarthrose“. Die Hüftgelenksarthrose bezeichnet eine Degenerationserkrankung des Hüftgelenkes. Sie kann einseitig oder beidseitig auftreten. Das menschliche Hüftgelenk, zuständig für das aufrechte Gehen und somit auch die Stütze des gesamten Bewegungsapparates, ist das am stärksten belastete Gelenk des Menschen. Somit ist die Gefahr, dass degenerative Veränderungen zu Gehbeschwerden führen, sehr hoch. Besonders ältere Menschen, deren Knochendichte durch eine Osteoporose stark nachlässt, sind hiervon betroffen.
Die Verschleißerscheinungen einer Hüftgelenksarthrose beruhen auf dem Abrieb der Knorpelschichten innerhalb des Gelenkes. Je dünner diese Knorpelschicht im Laufe des Lebens wird, umso mehr wird der darunterliegende Hüftknochen einer mechanischen Reibung ausgesetzt. Diese Belastung führt dazu, dass sich die Struktur des Knochens im Bereich der Reibungsfläche in der Gelenkkapsel verändert.
Diese Veränderung wird in der medizinischen Nomenklatur als subchondrale Sklerosierung bezeichnet. Wird dieser Zustand nicht rechtzeitig erkannt und behandelt, kommt es zu einer Verformung des gesamten Hüftgelenkes, also einer deformierenden Arthrose. Da durch diese Veränderungen die Druckauffangzone im Hüftgelenk nicht mehr voll funktionsfähig ist, bildet der Körper neues Knochenmaterial in Form von Kalkbrücken, die diese Zone verbreitern. Die normale Kugelform des Hüftgelenkes verschwindet mit der Zeit. Eine beginnende Hüftgelenksarthrose macht sich durch Schmerzen in der Leiste und im Oberschenkel bemerkbar. Diese Schmerzen verschwinden im Anfangsstadium meist nach ein paar Schritten. Nur eine Röntgenaufnahme des Hüftgelenkes kann Aufschluss über das Stadium der Arthrose geben.
Neben den altersbedingten Verschleißerscheinungen, Unfallfolgen oder angeborenen Fehlstellungen können auch rheumatische Erkrankungen zu einer Hüftgelenksarthrose führen. Die Therapiemöglichkeiten richten sich immer nach dem Stadium, in dem die Arthrose erkannt worden ist. Ist die Beweglichkeit sehr stark eingeschränkt, muss über den operativen Einsatz einer künstlichen Teil- oder Vollprothese entschieden werden.

