erstellt von ninee01 vor 3.5j
1370x betrachtet

rezeptdatum und zuzahlungsbefreiung


hallo!
kurze frage: mein chef sagt, daß patienten, die für 07 befreit sind und jetzt im dezember noch ein neues rezept beginnen (was ja dieses jahr nicht mehr fertig wird) die anzahl der behandlungen, die nächstes jahr erfolgen, zubezahlen müssen wenn sie für 08 noch keine befreiung haben. ich dachte immer, es gilt das datum der ausstellung, unabhängig davon, wann die therapien durchgeführt werden? wer hat recht?
vielen dank und liebe grüße!

Antwort schreiben

Thema: rezeptdatum und zuzahlungsbefreiung

Formatierungsmöglichkeiten: [b] ~ [i] ~ [img] ~ [quote] ~ [url] - Hilfe

Login:
vor 3.4j
stephan
14.12.2008 19:18

du meinst für 08 befreit und rezept für 09 - ja - 2008 is schon fast um - nicht zu glauben gell? ;)

dein chef hat recht - du hast ein rezept vom 12/08 und hast 3x kg dieses jahr und 3x kg nächstes jahr

10€ rezeptgebührt => 2008 => entfallen
3x kg 2008 => befreit
3x kg 2009 => zuzahlung 3x 10% der behandlung

vor 3.4j
h0nk
15.12.2008 11:09

aber wenn der Patient für 09 dann wieder eine Befreiung hat bzw. kann dann ja über einen Beleg das Geld von der Kasse zurückholen oder?

vor 3.4j
stephan
15.12.2008 11:26

Ja sicher - den eigenanteil vom neuen jahr kann er wenn er später doch befreit wird zurückholen. Die meisten müssen allerdings erst auf ihre 1-2% kommen.