kurze frage: mein chef sagt, daß patienten, die für 07 befreit sind und jetzt im dezember noch ein neues rezept beginnen (was ja dieses jahr nicht mehr fertig wird) die anzahl der behandlungen, die nächstes jahr erfolgen, zubezahlen müssen wenn sie für 08 noch keine befreiung haben. ich dachte immer, es gilt das datum der ausstellung, unabhängig davon, wann die therapien durchgeführt werden? wer hat recht?
vielen dank und liebe grüße!
14.12.2008 19:18
dein chef hat recht - du hast ein rezept vom 12/08 und hast 3x kg dieses jahr und 3x kg nächstes jahr
10€ rezeptgebührt => 2008 => entfallen
3x kg 2008 => befreit
3x kg 2009 => zuzahlung 3x 10% der behandlung