ich habe vor knapp 2 Wochen die 5 großen Parteien angeschrieben mit der Bitte auf Antwort bezüglich folgender Fragen.
Zitat
1) Welchen Weg wird Ihre Partei im Bereich Gesundheitsleistungen/Heilmittel weiter verfolgen?
2) Werden die Heilmittel kurz- oder mittelfristig aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen ausgegliedert, was eine Zusatzversicherung zur Folge hätte?
3) Sind weitere Veränderungen in der Verordnungsfreiheit der Ärzte geplant - Wenn ja, wie sehen diese aus?
Jede Antwort darauf werde ich hier Posten.
Sehr geehrter Herr Schmied,
vielen Dank für Ihre Anfrage zu unseren Positionen zur künftigen
Gesundheitsversorgung bzw. zum Heilmittelbereich. Zu Ihren Fragen nehmen wir
wie folgt Stellung:
.
Welchen Weg wird Ihre Partei im Bereich Gesundheitsleistungen/Heilmittel
weiter verfolgen?
In den nächsten Jahren wird es neben der notwendigen Finanzreform in unserem
Gesundheitswesen vor allem darum gehen, durch die Zusammenarbeit zwischen den
verschiedenen Gesundheitsberufen und -einrichtungen die Qualität und
Wirtschaftlichkeit zu verbessern. Hier hat die Gesundheitsreform 2004 neue
Bewegungsspielräume geschaffen. Insbesondere die Deregulierung und
finanzielle Förderung der mit der GKV-Gesundheitsreform 2000 eingeführten
Integrationsversorgung, kann auch von Heilmittelerbringern genutzt werden.
Enge Kooperationsbeziehungen mit Ärztinnen und Ärzten können u. a. die
ärztliche Verordnungspraxis deutlich verbessern. An der Weiterentwicklung der
Rahmenbedingungen für kooperative Versorgungsformen wollen wir weiter
arbeiten.
Zunehmend wichtiger werden in den nächsten Jahren wird auch der Beitrag der
Heilmittelerbringer zur Prävention. Der Anlauf der rot-grünen Bundesregierung
für ein Präventionsgesetz wurde durch die unionsgeführten Bundesländer aus
wahltaktischen Gründen erst einmal gestoppt. Wir werden uns weiter dafür
einsetzen, dass die Prävention eine gesetzliche Grundlage erhält.
Werden die Heilmittel kurz- oder mittelfristig aus dem Leistungskatalog der
Krankenkassen ausgegliedert, was eine Zusatzversicherung zur Folge hätte?
Auch in Zukunft muss die gesetzliche Krankenversicherung die medizinisch
notwendigen Leistungen umfassen - dies gilt auch für die Heilmittel. Eine
gesetzliche Krankenversicherung, die wichtige medizinische und therapeutische
Leistungen nicht mehr bereitstellt, würde ihren Charakter als Solidarsystem
verlieren und zu einer "Zwei-Klassen-Medizin" führen.
Sind weitere Veränderungen in der Verordnungsfreiheit der Ärzte geplant. Wenn
ja, wie sehen diese aus?
Die im Jahr 2004 erfolgteNeufassung der Heilmittelrichtlinien war notwendig,
weil es für den überproportionalen Anstieg der Kosten bei der
Heilmittelversorgung zwischen den Jahren 2001 und 2003 keine erkennbaren
medizinischen Gründe gab. Die vom damaligen Bundesausschuss
Ärzte/Krankenkassen im Dezember 2003 vorgelegte Neufassung der
Heilmittel-Richtlinien hat im letzten Jahr zu heftigen Auseinandersetzungen
geführt. In der Folge hat das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale
Sicherung (BMGS) vom Gemeinsamen Bundesausschuss die Änderung einiger
Regelungen verlangt. Dazu gehörte u. a., dass bei Menschen mit einer schweren
Erkrankung oder Behinderung auch Langfristverordnungen möglich sind. Damit
sollten schädliche Behandlungsunterbrechungen verhindert werden. Gestrafft
wurden zu diesem Zweck auch die erforderlichen Genehmigungsverfahren bei den
Krankenkassen.
Die starke Kritik am ursprünglichen Entwurf des Bundesausschusses hat im
letzten Jahr auch uns erreicht. Dabei haben wir nicht nur Post von
Therapeutinnen und Therapeuten bekommen, geschrieben haben uns auch viele
Betroffene, die um ihre Gesundheit und ihre Lebensqualität fürchteten.
Auffallend ist, dass nach der Einführungsphase, in der die Kassen und die
Ärzte sich offensichtlich noch auf die neuen Richtlinien einstellen mussten,
dieser Strom inzwischen weitgehend verebbt ist. Briefe, in denen
offensichtliche Versorgungsmängel geschildert werden, erhalten wir kaum noch.
Auch Selbsthilfe- und Patientenorganisationen haben sich nicht mit
Beschwerden an uns gewendet. Dies lässt vermuten, dass die Neufassung der
Heilmittelrichtlinien nicht zu Versorgungsdefiziten geführt hat.
Berücksichtigt man darüber hinaus, dass der starke, nicht medizinisch
indizierte Ausgabenanstieg in der Heilmittelversorgung gestoppt werden
konnte, deutet vieles darauf hin, dass die Neufassung der
Heilmittelrichtlinien ihr Ziel erreicht hat.
Für weiter gehende Änderungen sehen wir derzeit keinen Grund. Die ständige
Fortentwicklung der Heilmittelrichtlinie gehört zu den Aufgaben des
Gemeinsamen Bundesausschusses.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Angela v. Bandemer
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Angela v. Bandemer
Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion
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Nichts muss für immer so sein, nur weil es immer so gewesen ist.