erstellt von marchborn vor 1.2j
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6er Rezept angefangen und nun doch wechseln?


Hallo liebe Communitiy,

ich war heute beim Orthopäden der etwas weiter weg ist als von da wo ich herkomme. Habe nach der UNtersuchung direkt ein 6er Rezept bekommen. Ich habe voreilig entschieden und gesagt das wir die Physiotherapie direkt dort machen können. Ist direkt beim Orthopäden.

Habe also heute die erste von meinen 6 Behandlungen bekommen und mich dann in meiner Heimat schlau gemacht und eine gute Alternative gefunden.

Meine Frage ist also ob ich jetzt da anrufen kann und sagen kann ich geh zu einem anderen für die restlichen 5?! Muss der Orthopäde mir dann noch irgendwas geben. Denn ich habe nichts mitbekommen da es direkt in dem Haus gewesen ist.

Ich weiß was ich habe das wars allerdings auch schon. Ich muss doch aber etwas vorweisen dann beim PT in meiner Stadt.


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Thema: 6er Rezept angefangen und nun doch wechseln?

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vor 1.2j
anilu
22.03.2011 19:37

Auf jeden Fall musst du das Rezept mitnehmen in die neue Praxis.
Ich weiß nur nicht ob das geht das man innerhalb eines Rezeptes die Praxis wechseln kann,auch zwecks Abrechnung, glaub da muss man sehr triftige Gründe haben.
Frag in der Praxis nach die du jetzt gefunden hast, die können dir sicher die Frage beantworten :)

vor 1.2j
stephan
22.03.2011 22:59

Hallo,

ein angefangenes Rezept kann man nicht bei einem anderen Therapeuten einlösen. Für die Abrechnung benötigt man man ein Rezept und einer von beiden könnte dann seine Behandlungen nicht abrechnen.
Du kannst zum Orthopäden gehen und ihn um ein neues Rezept bitten, schneidest dir aber ins eigene Fleisch, weil die eine bereits geleistete Behandlung kostet 10€ Rezeptgebühr und 10% der Behandlung (gesamt ca 11.50€) Zuzahlung. Das volle Rezept jedoch keine 20€.

Mein Tipp: mach das Rezept bei dem einen fertig und geh nächstes mal woanders hin.

vor 346d
against
13.06.2011 15:31

Du kannst auf Kulanz der zuständigen Praxis hoffen und nachfragen, ob dir die einmalige Behandlung auch privat in Rechnung gestellt werden kann. Dazu kann das Rezept einfach von der bisherigen Praxis kopiert werden, damit diese einen Beleg darüber hat, dass eine ärztliche Weisung vorlag. Hierfür wird aber wohl der Privatsatz berechnet werden oder eben für Selbstzahler. Probieren kannst Du es ja, machbar ist es. Wir taxieren die Heilmittelverordnungen immer erst bei der Abrechnung, vielleicht ist es dort auch der Fall.
Und erkläre es auch ruhig in der Praxis, die werden es schon verstehen. Und beim Arzt solltest Du auch nochmal anrufen und bescheid sagen, sollte es ihn überhaupt interessieren.

PS: ich sollte in Zukunft auf's Datum beim Forenschreiber achten... naja, vielleicht hat's doch noch jemanden interessiert... ;)